DER premier Cru ! Château Haut-Brion
Paris (ots/PRNewswire)
Ergebnis der historischen Herausforderung: 1521, das Jahr der ersten
schriftlichen Erwähnung von Château Haut-Brion
Domaine Clarence Dillon möchte den grossen Gewinner der historischen Herausforderung von Châtau Haut-Brion vorstellen: Die bis dato älteste bekannte schriftliche Aufzeichnung über Haut-Brion Wein ist nunmehr auf das Jahr 1521 datiert!
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Im Mai 2013 lancierte die Domaine Clarence Dillon eine Herausforderung: Wer findet als Erster eine schriftliche Erwähnung des Weines von Haut-Brion, die aus der Zeit vor 1660 datiert ist? Denn aus diesem Jahr stammt die bis dato älteste bekannte Aufzeichnung, eingetragen ins Kellerbuch des englischen Königs Charles II. Eine grosse historische Herausforderung, der sich mit Bravour angenommen wurde!
Unter allen Einsendungen befanden sich zwei authentifizierte Aufzeichnungen vergangener Tage, genauer gesagt aus dem frühen 16. Jahrhundert. Die erste reicht zurück ins Jahr 1521 und ist damit um 139 Jahre älter als die bis dato bekannte älteste Erwähnung.
Der älteste Text ist eine notarielle Urkunde vom 21. Januar 1521, die in den Archiven des Departements Gironde entdeckt wurde. Darin geht es um eine zeitlich unbegrenzte Rentenzahlung in Form von Wein zwischen Jean de Monque, Junker und Gutsherr von Monque, und Guilhem de Mailhois, Bürger, Händler und Sergent von Bordeaux. Der Betrag ist auf 400 Bordelaiser Francs festgelegt, eine Summe, die heute in etwa einer Kaufkraft von über 50.000 EUR entspricht. Für die Rückzahlung dieses Darlehens verpflichtet sich Jean de Monque zu einer jährlichen Lieferung von "... vier Pipes* Wein ... an den Ort namens Aubrion" (das entspricht etwa 8 Oxhoft oder 1800 Litern):
("vier Pipes Wein aus dem Anbaugebiet der Reben, die dem genannten de Monque aus dem Ort namens Aubrion gehören, der sich im Besitz des genannten Schuldners befindet. Diese sind hinter dem Haupthaus seines Weingutes im Ort du Brion im Pfarrbezirk Saint-Martin de Pessac gelegen, ein Bestand aus Reben wie Pins Bouquet, de la Gravette und de Cantegrit, die allesamt dem Seigneur de Monque aus Graves de Bordeaux gehören. Für den Fall, dass die Reben keine Trauben abwerfen, um der Rente von vier Pipes guten, reinen, klaren und handelsüblichen Weines zu entsprechen, ist der genannte Schuldner angehalten, andere ebenso gute Weine zu liefern, die aus dem Anbaugebiet der oben erwähnte Reben stammen.")
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Sabrina Ubinana-Fournier: +33-(0)1-40-73-87-23,
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