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Anwälte plädieren für Annullierung der EU-Sanktionen gegen Arkady Rotenberg

London (ots/PRNewswire)

- Die Gründe des Europäischen Rates werden als vage und "offenkundig
  fehlerhaft" erachtet

Die gesetzlichen Vertreter des russischen Geschäftsmannes Arkady Rotenberg haben beim EU-Gerichtshof einen Antrag auf Absetzung der einschränkenden Massnahmen eingereicht, die der Europäische Rat Herrn Mr. Rotenberg aufgrund der Lage in der Ukraine auferlegt hatte. Der Antrag macht geltend, dass der Rat keine ausreichenden Beweise vorgelegt habe, die das Einfrieren von Vermögenswerten oder das Verhängen von Reisebeschränkungen für Herrn Rotenberg rechtfertigen würden.

Der von dem führenden britischen Rechtsbeistand Lord Pannick QC von Blackstone Chambers verfasste Antrag erklärt:

"Das Ausmass der Rufschädigung und der schwerwiegenden Schäden für Herrn Rotenbergs Geschäftsaktivitäten und Privatleben aufgrund seiner Einbeziehung in die einschränkenden Massnahmen ist enorm." Weiterhin steht in dem Antrag: "Das Einfrieren seiner Vermögenswerte und wirtschaftlichen Ressourcen schiesst weit über jedes legitime Ziel hinaus."

Rotenbergs Anwälte machen folgende Einwände geltend:

Der Rat der Europäischen Union habe keine ausreichenden Beweise zur Rechtfertigung des Einfrierens und der Reisebeschränkungen vorgelegt. Trotz mehrerer Schreiben an den Europäischen Rat sei Herrn Rotenberg noch nicht erläutert worden, welche der angeblichen Sanktionskriterien auf ihn zutreffen würden. In dem Antrag steht weiter: "Solange die Kriterien nicht klar sind, ist die Verteidigung nicht in der Lage, sinnhaft auf den Fall zu antworten, und das Gericht kann nicht wirksam Recht sprechen."

Der Rat habe "vage und unspezifische" Argumente für die Einbeziehung von Arkady Rotenberg in die einschränkenden Massnahmen angeführt. Der Rat habe zum Beispiel seine Behauptung, dass Herr Rotenberg "sein Vermögen während der Amtszeit von Präsident Putin aufgebaut habe", nicht klar dargelegt. In Frage gestellt werden der Zeitraum, auf den sich der Rat bezieht, die Geldbeträge, die angeblich erworben wurden, und dass eine belegbare Verbindung zwischen Herrn Rotenberg und Präsident Putin besteht.

Der Rat der Europäischen Union habe sich in wesentlichem Umfang auf "nachweislich faktisch falsche" Materialien gestützt. Der Rat behaupte fälschlicherweise, dass Herr Rotenberg durch seine angebliche Beteiligung an Giprotransmost, einem mit einer Durchführbarkeitsstudie zum Bau einer Brücke zwischen Russland und der Krim beauftragten Unternehmen, von der Annektierung der Krim profitiert habe. Arkady Rotenberg hat den Rat bereits darüber in Kenntnis gesetzt, dass er keine Anteile an Giprotranosmost hält; somit ist eine mehrheitliche Beteiligung ausgeschlossen.

Als weitere Gegenargumente werden der Bruch von Datenschutzgrundsätzen seitens des Rates sowie fehlende Wahrung der Rechte des Antragstellers auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz angeführt. Arkady Rotenberg sei nie über seine Aufnahme in die Liste sanktionierter Einzelpersonen informiert worden und ihm seien keine Beweise zur Untermauerung der Entscheidung des Rates vorgelegt worden.

Die Verfasser des Antrags sind Lord Pannick QC von Blackstone Chamber, früheres Mitglied des Verfassungsausschusses des Oberhauses (2009-2013) und laut Aussage von Times Law 100 (2012) einer der einflussreichsten britischen Rechtsanwälte, und Maya Lester von Brick Court Chambers in London, die der A-Liste des Generalstaatsanwaltes (Attorney General's A panel) und der A-Liste der Anwälte für Vermögensfragen im Bereich Völkerrecht (Public International Law A Panel of Treasury Counsel) angehört.

Redaktionelle Hinweise:

Der Antrag auf Annullierung gemäss Artikel 263 AEUV zielt auf die Annullierung des Ratsbeschlusses 2014/508/CFSP und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 826/2014 (zur Änderung von Beschluss 2014/145/CFSP und Verordnung (EU) Nr. 269/2014) ab, soweit diese Massnahmen sich auf Arkady Romanovich Rotenberg beziehen.

Arkady Rotenberg wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) No 826/2014 vom 30. Juli 2014 in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 vom 17. März 2014 sowie durch den Ratsbeschluss 2014/508/CFSP vom 30. Juli 2014 in den Anhang des Beschlusses 2014/145/CFSP vom 17. März 2014 aufgenommen.

Die Verhängung der Restriktionen gegen Arkady Rotenberg wurde wie folgt begründet:

"Herr Rotenberg ist ein langjähriger Bekannter von Präsident Putin und sein ehemaliger Judo-Trainingspartner. Er hat sein Vermögen während der Amtszeit von Präsident Putin aufgebaut. Er wurde von russischen Entscheidungsträgern bei der Vergabe wichtiger Aufträge seitens des russischen Staates oder staatlicher Unternehmen bevorzugt. Seine Unternehmen erhielten insbesondere den Zuschlag für mehrere sehr lukrative Aufträge im Rahmen der Vorbereitungen zu den Olympischen Spielen von Sotschi. Er ist Grossaktionär von Giprotransmost, einem Unternehmen, das von einem russischen Staatsunternehmen einen öffentlichen Auftrag für eine Durchführbarkeitsstudie für den Bau einer Brücke zwischen Russland und der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim erhalten hat, wodurch deren Aufnahme in die Russische Föderation vorangetrieben und somit die territoriale Integrität der Ukraine weiter untergraben wird."

Kontakt:

Richten Sie Medienanfragen aller Art bitte an Ciaran McCale, PHA
Media unter ciaran@pha-media.com, +44(0)20-70251-358 oder
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