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Finedining Capital AG

Voraussichtliche Höhe der Barabfindung für Squeeze-out bei der WMF AG mitgeteilt

München (ots)

Finedining Capital AG ("Finedining Capital"), eine Holdinggesellschaft im mittelbaren Besitz von durch KKR (gemeinsam mit verbundenen Unternehmen "KKR") beratenen Fonds, hat der WMF AG ("WMF") heute die Absicht mitgeteilt, die im Rahmen des Squeeze-out zu gewährende Barabfindung auf EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsaktie festzusetzen. Grundlage für die Ermittlung der Barabfindung ist eine Unternehmensbewertung der WMF durch einen neutralen Gutachter.

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen WMF und Finedining Capital sind für den 26. November 2014 geplant. Der hierfür erforderliche Formwechsel der Finedining Capital GmbH in eine Aktiengesellschaft wurde mittlerweile vollzogen. Am selben Tag soll die Höhe der Barabfindung final festgelegt werden. Im Anschluss wird der gerichtlich bestellte unabhängige Prüfer seinen Bericht über die Angemessenheit der Barabfindung vorlegen. Die außerordentliche Hauptversammlung der WMF, auf der die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre beschlossen werden soll, findet voraussichtlich am 20. Januar 2015 in Stuttgart statt.

Finedining Capital hatte am 14. Juli 2014 ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für alle ausstehenden Vorzugsaktien der WMF veröffentlicht, das am 3. September 2014 erfolgreich vollzogen wurde. Mit einem Anteil von mittlerweile rund 92 Prozent des Grundkapitals der WMF (abzüglich der von WMF gehaltenen eigenen Aktien) verfügt Finedining Capital über eine Beteiligungshöhe, die einen verschmelzungs-rechtlichen Squeeze-out und den damit verbundenen Rückzug der WMF von der Börse ermöglicht.

Weitere Informationen zum beendeten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot stehen unter www.finedining-offer.com zur Verfügung. Dort werden in Kürze auch Informationen zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out zu finden sein.

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Haftungsausschluss und zukunftsgerichtete Aussagen Diese Mitteilung kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, auch hinsichtlich des Erwerbsangebots, den Erwartungen im Hinblick auf das zukünftige Geschäft der WMF AG sowie von Finedining Capital GmbH und anderen Gesellschaften, und den erwarteten Vorteilen für Kunden, Angestellte und Aktionäre. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen der Verwaltung von Finedining Capital GmbH und mit ihr gemeinsam handelnden Personen i.S. von § 2 Abs. 5 WpÜG und unterliegen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumständen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen könnten erheblich von denjenigen in den in die Zukunft gerichteten Aussagen vorhergesagten oder erwarteten abweichen. Diese möglichen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumstände, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Entwicklungen erheblich von den erwarteten abweichen, betreffen unter anderem den Vollzug des Erwerbsangebots und eine Entwicklung des Marktes entgegen der Erwartungen. Finedining Capital GmbH und mit ihr gemeinsam handelnde Personen i.S. von § 2 Abs. 5 WpÜG übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

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