CSA Group bietet fachkundige Anleitung für neue ATEX-Richtlinien
Wales (ots/PRNewswire)
CSA Group, ein führender weltweit tätiger Anbieter für Prüf- und Bescheinigungsdienstleistungen sowie Inhaber von Sira Certification Service, die benannte Stelle für die ATEX-Richtlinien (http://www.csagroupuk.org/about/) im Vereinigten Königreich, stellt Herstellern wertvolle Einblicke und Expertise über die neuen Anforderungen (http://www.csagroupuk.org/2014/07/the-new-atex-directive/) für ATEX bereit, die im April 2016 in Kraft treten werden.
"Die neue Richtlinie hat bei Herstellern von Geräten und Schutzsystemen, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, Bedenken und Verwirrung verursacht", erklärte Ian Rippin, Managing Director UK, CSA Group. "CSA Group verfügt über jahrzehntelange Erfahrung bei der Prüfung und Bescheinigung von gefährlichen Standorten. Zudem sind wir das führende Testlabor für ATEX und IECEx im Vereinigten Königreich. Wir teilen unser Wissen und unsere Expertise, um Hersteller dabei zu unterstützen, die neuen EU-Anforderungen zu verstehen.
Die CSA Group stellt Antworten auf die fünf häufigsten Fragen (http://www.csagroupuk.org/2015/10/the-new-atex-directive-manufacturers-faqs/) über die neue Richtlinie bereit:
1. Wann müssen wir die neue Richtlinie anwenden? Obwohl die neue Richtlinie 2014/34/EU veröffentlicht wurde, tritt sie erst am 20.April 2016 in Kraft. Das bedeutet für benannte Stellen, dass wir vor dem 20. April 2016 keine Bescheinigungen herausgeben können, die die Einhaltung der neuen Richtlinie bestätigen. Für Hersteller heißt dies wiederum, dass sie vor dem 20. April 2016 keine Konformitätserklärungen herausgeben dürfen, welche die Einhaltung der Richtlinie 2014/34/EU bestätigt. Jedoch hat die Europäische Kommission jüngst herausgegeben, dass Hersteller Konformitätserklärungen für qualifizierende Produkte herausgegeben können, welche die Einhaltung der Richtlinien 94/9/EC und 2014/34/EU zusammen mit dem entsprechenden Einreichungsdatum bestätigen. Daher kann die Erklärung die Einhaltung der Richtlinie 94/9/EC bis zum und eingeschlossen des 19. April 2016 angeben sowie die Einhaltung der Richtlinie 2014/34/EU am und nach dem 20. April 2016. 2. Müssen wir unsere aktuelle Bescheinigung bis zum 20. April 2016 aktualisieren, um unsere Produkte auch nach dem 20. April 2016 verkaufen zu können? Nein. Die Richtlinie 2014/34/EU enthält eine Klausel, die besagt, dass Bescheinigungen, die unter der Richtlinie 94/9/EC herausgegeben wurden, auch unter der neuen Richtlinie gültig sind. Daher müssen die Bescheinigungen für die Richtlinie 94/9/EC nicht auf 2014/34/EU aktualisiert werden. Aktuell gibt es auch keine zeitliche Begrenzung dafür. 3. Müssen wir Änderungen an den Konformitätserklärungen für die Produkte vornehmen, die wir am oder nach dem 20. April 2016 vornehmen? Ja. Da die Richtlinie 94/9/EC nach dem 19. April 2016 nicht mehr länger gültig sein wird, können Sie für neu auf den Markt kommende Produkte nicht erklären, dass diese die Richtlinie einhalten. Daher muss ihre Konformitätserklärung nach diesem Datum die Einhaltung der Richtlinie 2014/34/EU angeben. Jedoch erlaubt die Europäische Kommission Konformitätserklärungen, welche die Einhaltung der Richtlinien 94/9/EC und 2014/34/EU zusammen mit dem entsprechenden Einreichungsdatum bestätigen. Daher kann die Erklärung die Einhaltung der Richtlinie 94/9/EC bis zum und eingeschlossen des 19. April 2016 angeben sowie die Einhaltung der Richtlinie 2014/34/EU am und nach dem 20. April 2016. 4. Sind unter der neuen Richtlinie Variationen bestehender Bescheinigungen für die Richtlinie 94/9/EC erlaubt? Nachdem die neue Richtlinie am 20. April 2016 in Kraft tritt, können Variationen bestehender Bescheinigungen für die Richtlinie 94/9/EC ohne Änderung der Bescheinigungsnummer aktualisiert werden. Die benannte Stelle wird ihre Bescheinigung neu herausgeben [jedoch wird die Referenz auf Richtlinie 94/9/EC ersetzt mit 2014/34/EU und EG-Prüfbescheinigungen werden zu EG-Prüfbescheinigungen. 5. Kann eine EG-Prüfbescheinigung als eine Neuauflage einer bereits bestehenden Bescheinigung herausgegeben werden und wird sich die Bescheinigungsnummer ändern? Bescheinigungen müssen nicht geändert werden, nur weil sie auf die Richtlinie 94/9/EC verweisen. Die Richtlinie 2014/34/EU enthält eine Klausel, die besagt, dass Bescheinigungen, die unter der Richtlinie 94/9/EC für bereits vorhandene Produkte herausgegeben wurden, auch unter der neuen Richtlinie gültig sind. Daher müssen die Zertifikate für die Richtlinie 94/9/EC nicht auf 2014/34/EU aktualisiert werden. Aktuell gibt es auch keine zeitliche Begrenzung dafür.
Die CSA Group (http://www.hazardexonthenet.net/article/99789/CSA-Sira-HazardEx-2016-Exhibitor-Profile.aspx) nimmt an der bevorstehenden International Conference and Exhibition HazardEx (http://www.hazardexonthenet.net/article/91027/HazardEx-2016-International-Conference-Exhibition--OFFERS-EXTENDED-UNTIL-NEXT-WEEK--BOOK-NOW-.aspx) teil, die am 24. und 25. Februar stattfinden wird. Unsere Experten werden vor Ort sein, um Fragen zu beantworten sowie um am 25. Februar (http://www.hazardexonthenet.net/article/60053/Hazardex-2016-International-Conference-Submit-your-paper-synopsis-for-consideration.aspx) eine Präsentation zu halten.
Informationen über CSA Group
CSA Group ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Mitgliedsverband, der sich der Sicherheit, dem sozialen Gut und der Nachhaltigkeit widmet. Der Verband versammelt Wissen und Expertise über die Entwicklung von Normen, Ausbildungs- und Beratungslösungen, Globale Prüf- und Bescheinigungsdienste für verschiedene Geschäftsbereiche, eingeschlossen gefährliche Standorte, Industrie, Transport, Klempnerarbeiten und Bau, Medizin, Sicherheit und Technologie, Geräte und Gas, alternative Energie, Licht und Nachhaltigkeit sowie Bewertungsdienste für Konsumgüter. Das CSA-Prüfzeichen befindet sich auf Milliarden von Produkten weltweit. Weitere Informationen über die CSA Group finden Sie unter http://www.csagroup.org
Kontakt für die Presse: Allison Hawkins, Manager, Corporate Affairs, CSA Group, Tel : +1-416-747-2615, allison.hawkins@csagroup.org