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Juristische Unsicherheit über die Verwendung von Cadmium für Fernseher- und Computerbildschirme auf dem EU-Markt

England (ots/PRNewswire)

- Displays der Marke Philips auf Cadmium-Basis sollen in der EU auf den Markt kommen

Nanoco, der Entwickler und Hersteller cadmiumfreier Quantenpunkte, hat die Rechtmässigkeit cadmiumhaltiger Quantenpunkt-Bildschirme auf dem europäischen Markt in Frage gestellt, indem Nanoco mithilfe einer Petition an das Europäische Parlament eine offizielle Untersuchung zu diesem Thema fordert.

(Logo: http://photos.prnewswire.com/prnh/20151002/273375LOGO )

Diese Initiative findet zeitgleich mit Berichten statt, dass TPV, eine zu Philips gehörige Marke, diesen Monat auf dem europäischen Markt LCD-Bildschirme (Flüssigkristall-Displays) einführen will, die cadmiumbasierte Quantenpunkte enthalten.

Im Mai 2015 hatte das Europaparlament mit 618 zu 33 Stimmen einen delegierten Rechtsakt [http://www.europarl.europa.eu/registre/docs_autres_institutions/commission_europeenne/actes_delegues/2015/00383/COM_ADL%282015%2900383_EN.pdf] der Europäischen Kommission abgelehnt, mit dem die Verwendung von giftigem Cadmium in Fernseh- und anderen Bildschirmen bis zum Juli 2018 verlängert werden sollte. Das Europaparlament kam zu dem Schluss, die Rechtfertigungen der Europäischen Kommission zur Beibehaltung von Ausnahmegenehmigungen für Cadmium seien "offensichtlich falsch".

Anstatt die Abstimmung des Europaparlaments anzuerkennen und diese Ausnahmeregelung aufzuheben, beschloss die Europäische Kommission jedoch, erneut zu begutachten, ob diese Ausnahme auch in Zukunft beibehalten werden soll oder nicht.

In der Petition wird erklärt, dass die Abstimmung des Europaparlaments vom Mai 2015, die den Rechtsakt der Europäischen Kommission zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Cadmium-Quantenpunkte in elektronischen Geräten vom Verbot für gefährliche Substanzen gemäss RoHS-Richtlinie der EU abgelehnt hat, bedeutet, dass in der EU in Folge dieser Abstimmung mit Wirkung vom 1. Juli 2014 Cadmium-Quantenpunkte gesetzlich nicht mehr zulässig sind.

Michael Edelman, CEO von Nanoco Group plc, einem weltmarktführenden Unternehmen im Bereich der Entwicklung und Herstellung cadmiumfreier Quantenpunkte und weiterer Nanowerkstoffe mit Sitz im englischen Manchester, sagte dazu:

"?Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, weiterhin neue Cadmium-Displays auf dem Markt zuzulassen.

An Alternativen mangelt es nicht, und die ehemalige Ausnahme für Cadmium-Quantenpunkte hat mit der Abstimmung des Parlaments an Gültigkeit verloren.

Deshalb ergibt es keinen Sinn, dass die Kommission die Ausnahmegenehmigung für Quantenpunkte erneut beurteilen will - und darum haben wir uns an den Petitionsausschuss gewandt."

Redaktionelle Hinweise

Gemäss der ROHS-Richtlinie der Europäischen Union zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe aus dem Jahr 2011 war die Verwendung von Cadmium für Fernseher, Monitore und Beleuchtungskörper bis zum 1. Juli 2014 gestattet. Danach wurde die Verwendung gesetzwidrig.

Im Januar 2015 brachte die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt ein, um die Verwendung von Cadmium in Bildschirmen in Europa bis Juni 2018 zu verlängern.

Dieser Rechtsakt wurde vom Europaparlament abgelehnt, da es zu dem Schluss kam, dass der delegierte Rechtsakt der Kommission eine veraltete Situation beschrieb, weil Bildschirme mit cadmiumfreien Quantenpunkten in Europa bereits problemlos verfügbar sind, während cadmiumbasierte Displays seit 2014 bereits weitgehend vom Markt genommen wurden.

Der Neubewertungsprozess, der nun von der Europäischen Kommission angekündigt wurde, wird bis zu vier Jahre, bis Mai 2019, in Anspruch nehmen. In der Praxis hätte dies zur Folge, dass Displays mit cadmiumhaltigen Quantenpunkten wieder auf dem europäischen Markt erhältlich wären, und zwar sogar noch über das Enddatum im Juli 2018 hinaus, das ursprünglich von der Kommission in Betracht gezogen worden war.

Gemäss einer begründeten Interpretation der RoHS-Richtlinie erteilt diese Richtlinie der Kommission nicht die Befugnis, ihre frühere Beurteilung jedes Mal gänzlich neu zu bewerten, wenn sie vom Parlament überstimmt wird. Ein derartiges System würde es der Kommission ermöglichen, die Nutzung von Cadmium auf unbestimmte Zeit aufrecht zu erhalten. Ausserdem stünde es im direkten Widerspruch zur Entscheidung des Europaparlaments und zum Zweck der RoHS-Richtlinie.

Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances Directive)

Die EU-Richtlinie 2011/65 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten (RoHS-Richtlinie) verbietet die Verwendung bestimmter Schwermetalle (z. B. Cadmium) und anderer gefährlicher Stoffe in elektronischen Geräten. Ausserdem erlaubt die RoHS-Richtlinie gewisse Ausnahmen von diesen Verboten, wenn für wichtige Geräte keine verlässlichen Alternativen zur Verfügung stehen. Diese Ausnahmen sind zeitlich begrenzt und werden von der Europäischen Kommission mithilfe sogenannter delegierter Rechtsakte beschlossen.

Cadmium

Cadmium ist ein hochgiftiges, krebserregendes Nebenprodukt aus der Zink- und Kupferherstellung. Cadmium lagert sich im Körper an, weshalb schon geringe Mengen im Laufe der Zeit zu einer gefährlichen Belastung werden können. Es ist sowohl im Rahmen der allgemeinen Umwelt als auch bei direkter Einwirkung eine gefährliche Substanz.

Erwägungsgrund (7) der RoHS-Richtlinie besagt, dass beträchtliche Mengen an elektrischem und elektronischem Abfall im normalen Hausmüll enden, und dass die kontrollierten Substanzen selbst bei korrekter Entsorgung immer noch gesundheits- und umweltgefährdend sind.


Photo: 
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Kontakt:

Kontaktpersonen: Nanoco: +44 161 603 7900, Michael Edelman, Chief
Executive/Keith Wiggins, Chief Operating Officer / Instinctif
Partners, +44
207 457 2040, Adrian Duffield/Lauren Foster