Städtische Finanzdirektoren fordern Korrekturen bei der SV17
Bern (ots)
Aus Sicht der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren ist die von der WAK des Nationalrats verabschiedete Steuervorlage unbefriedigend. Die Kommission hat es verpasst, eine genügende Gegenfinanzierung sicherzustellen. Mit den Anpassungen beim Kapitaleinlageprinzip hat sie die Vorlage für die Städte und Kantone weiter verschlechtert. Auch die geforderte klarere Formulierung bei der Gemeindeklausel wurde abgelehnt, wenngleich knapp. Jetzt muss der Nationalrat die notwendigen Korrekturen vornehmen, damit diese wichtige und dringliche Steuerreform auch von den Städten mitgetragen werden kann.
Der Vorstand der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) beurteilt die von der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) verabschiedete Steuervorlage sehr kritisch. Die Finanzdirektorinnen und -direktoren befürchten hohe Steuerausfälle, die die Städte zu Leistungskürzungen und Steuererhöhungen zwingen könnten. Die KSFD hat sich stets dafür eingesetzt, dass die SV17 insgesamt ausgewogen ist und dass die Lasten fair verteilt werden - Anliegen, denen die Vorlage des Bundesrates grösstenteils Rechnung trägt.
Die WAK-N ist in ihren Entscheiden nun aber mehrheitlich dem Ständerat gefolgt und hat es namentlich versäumt, die Dividendenbesteuerung auf kantonaler Ebene wieder anzuheben. Das bedeutet, dass Städte und Kantone im Vergleich zur Bundesratsvorlage zusätzliche Steuerausfälle in Höhe von 250 Millionen Franken zu gewärtigen haben. Umso wichtiger wäre eine Zustimmung zum Antrag für eine verbindlichere Formulierung der Gemeindeklausel gewesen. Dass dieser nur ganz knapp abgelehnt wurde, ist erfreulich und ist gleichzeitig ein Zeichen an den Nationalrat, der verbindlicheren Version zum Durchbruch zu verhelfen. Unverständlich ist, dass die WAK-N die Anpassungen des Ständerates beim Kapitaleinlageprinzip teilweise wieder rückgängig gemacht und die Vorlage damit sogar noch verschlechtert hat.
Der Vorstand der KSFD fordert den Nationalrat daher auf,
- mit einer Erhöhung der Dividendenbesteuerung der Gegenfinanzierung besser Rechnung zu tragen. - beim Kapitaleinlageprinzip zur Version des Ständerates zurückzukehren. - den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer in einer Übergangszeit von fünf Jahren zusätzlich auf 22,3 % und anschliessend auf 21,2 % anzuheben, um die Lasten zwischen den Staatsebenen fairer zu verteilen. - mit einer verbindlich formulierten Gemeindeklausel sicherzustellen, dass auch Städte und Gemeinden an den Ausgleichsmassnahmen des Bundes beteiligt werden.
Der KSFD-Vorstand erwartet, dass der Nationalrat die Anliegen der Städte berücksichtigt, damit auch deren Vertreterinnen und Vertreter die Steuervorlage mit Überzeugung unterstützen können. Im Übrigen ist der Nationalrat aufgefordert, der Dringlichkeit der Reform Rechnung zu tragen, denn Unternehmen und öffentliche Haushalte sind gleichermassen auf Rechts- und Planungssicherheit angewiesen. Die Abschaffung der Steuerprivilegien ist zwingend, würde ohne jegliche Begleitmassnahmen aber zu einem Steuerwettbewerb führen, der für viele Gemeinwesen nicht mehr tragbar wäre.
Kontakt:
Daniel Leupi, Präsident der KSFD, Finanzvorsteher der Stadt Zürich,
044 412 32 64.
Florence Germond, Finanzdirektorin der Stadt Lausanne,
Vizepräsidentin KSFD, 021 315 72 00.
Silvia Steidle, Finanzdirektorin der Stadt Biel, Vizepräsidentin
KSFD, 032 326 13 11.
Michael Aebersold, Finanzdirektor der Stadt Bern, Vorstandsmitglied
KSFD, 031 321 66 33.
Yvonne Beutler, Finanzdirektorin der Stadt Winterthur,
Vorstandsmitglied KSFD, 052 267 57 12.
Franziska Bitzi Staub, Finanzdirektorin der Stadt Luzern,
Vorstandsmitglied KSFD, 041 208 86 11.
Karl Kobelt, Finanzvorsteher der Stadt Zug, Vorstandsmitglied KSFD,
041 728 21 21.