Cinkciarz siegt vor dem Europäischen Gerichtshof mit Beschwerde gegen Markenentscheidung
London (ots/PRNewswire)
2015 entschied das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), den Antrag von Cinkciarz auf Eintragung seines Logos als EU-Marke abzulehnen. Das Unternehmen freut sich über die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG), das vorherige Urteil aufzuheben.
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Das Gericht der Europäischen Union gab Cinkciarz mit seiner Beschwerde gegen die Entscheidung des EUIPO Recht und ließ am 8. März die Anmeldung des Euro-Dollar-Logos als EU-Marke zu. Das jetzt aufgehobene Urteil des EUIPO führte aus, dass sowohl das EUR- als auch das $-Symbol und die Grafikelemente zu unbestimmt seien, um von der Öffentlichkeit differenziert wahrgenommen zu werden.
Laut EuG muss das EUIPO die Entscheidung für jedes einzelne Gut bzw. jede einzelne Dienstleistung begründen, die das Logo repräsentieren würde. Das höchstbewertete polnische Fintech-Unternehmen, das zur Conotoxia (https://conotoxia.com/) Holding Group gehört, legte vor dem Europäischen Gerichtshof Beschwerde ein und forderte die Aufhebung des Urteils. Der EuG stellt fest, dass das EUIPO die Ablehnung der Eintragung der EU-Marke durch Cinkciarz nicht ausreichend begründet hatte.
Cinkciarz darf jetzt die EU-Marke für seine Computersoftware und Finanzdienstleistungen eintragen lassen, einschließlich Devisenumtausch und Firmenpublikationen. Während dieses bürokratischen Vorgangs hat das Unternehmen weiterhin hochwertige, sichere und schnelle Finanzdienstleistungen bereitgestellt. Der Fintech-Innovator hat einen wohlverdienten Sieg errungen und die ohnehin hohe Bekanntheit der Marke noch einmal gestärkt.
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