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Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2017-2020
Die Diskrepanz zwischen ambitionierten Zielen und rückläufigen Finanzmitteln korrigieren

Bern (ots)

Der Bundesrat überwies Ende Februar 2016 die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017-2020 (BFI-Botschaft 2017-2020) an das Parlament. Damit will die Regierung die notwendigen Schlüssel-Projekte zu Gunsten des wissenschaftlichen Nachwuchses, für höhere Abschlusszahlen im Studium der Humanmedizin, zur Erschliessung neuer Forschungsbereiche sowie zur Stärkung der höheren Berufsbildung umsetzen. Diese ambitionierten Ziele müssen die BFI-Akteure jedoch bei einem stark rückläufigen Mittelwachstumm in Angriff nehmen, denn Bildung und Forschung sind überproportional von den Sparmassnahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 betroffen. Anstatt den einst geplanten 3,2% soll das durchschnittliche jährliche Mittelwachstum in den Jahren 2017-2020 gemäss Bundesrat nur noch 2,0% betragen. Unter Berücksichtigung des erwarteten teuerungsbedingten Sockelwachstums ergibt dies ein reales Wachstum von gerade noch 1,0 bis 1,4%. Somit fehlen den BFI-Akteuren in den kommenden vier Jahren zwischen 555 und 580 Millionen Franken.

Diskrepanz zwischen Zielen und Finanzmitteln

Es besteht eine grosse Diskrepanz zwischen den ambitionierten Zielen des Bundesrates und den für die kommenden vier Jahre vorgesehenen finanziellen Mitteln. Diese Ausgangslage zwingt die Hochschulen und Forschungsinstitutionen, ihre Planungen anzupassen und substanzielle Verzichte in anderen Bereichen hinzunehmen. Diese treffen Mitarbeitende sowie Studierende und haben weitreichende Konsequenzen für Standorte und gewisse Wirtschaftszweige. Unter diesen Umständen ist das vom Bundesrat für die Legislatur 2015-2019 erklärte Ziel, wonach die Schweiz in Bildung, Forschung und Innovation führend bleiben soll, gefährdet. Die Bedrohung des Denk- und Werkplatzes wird durch die Unsicherheit bezüglich der künftigen Beteiligung der Schweiz am europäischen Forschungsrahmenprogramm (Horizon 2020) noch verstärkt (siehe Kasten).

Der Bundesrat verlangt von den universitären Hochschulen eine Anpassung der akademischen Karrierestrukturen und die Einrichtung zusätzlicher Nachwuchsstellen. Die Regierung verzichtet jedoch darauf, den Hochschulen die für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Im Weiteren zwingen die einschneidenden Kürzungen die Hochschulen, auf geplante Investitionen in die Pflege und Entwicklung ihrer Forschungsinfrastrukturen zu verzichten. Die Hochschulen teilen die Ansicht der Regierung, dass die Abschlusszahlen im Studium der Humanmedizin erhöht werden müssen, und sie begrüssen die zu diesem Zweck eingeplanten 100 Millionen Franken für die Periode 2017-2020. Tatsächlich wird dieser Betrag jedoch anderweitig im Zahlungsrahmen der Hochschulen kompensiert, was sie wiederum zu unvorhergesehenen Verzichten in anderen Bereichen zwingt und ihre Substanz gefährdet.

Die Fachhochschulen sehen sich in den Jahren 2017-2020 weiterhin mit einem starken Wachstum der Studierendenzahlen von 10% bis 15% konfrontiert, was beträchtliche Mehrkosten verursacht. Die vom Bundesrat geplanten Grundbeiträge reichen nicht aus, um dieses Wachstum zu bewältigen und gleichzeitig die hohe Qualität der Lehre zu gewährleisten. Die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) haben eine wichtige Rolle für die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. In den kommenden Jahren müssen neue Forschungsbereiche (Personalisierte Medizin, Big Data und Advanced Manufacturing) erschlossen und die Energieforschung weiterentwickelt werden. Mit den für die nächsten vier Jahre vorgesehenen Finanzmitteln können die ETH in diesen Forschungsbereichen keine Vorreiterrolle übernehmen.

Korrekturen in der Höhe von mindestens 332 Millionen Franken

Wenn die Führungsrolle des Bildungs- und Forschungsplatzes Schweiz auch in Zukunft gesichert werden soll, ist im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 ein durchschnittliches jährliches Mittelwachstum von 3,2% erforderlich. Damit die Hochschulen und Forschungsinstitutionen die vom Bundesrat festgelegten Ziele aber zumindest in Angriff nehmen können, sind sie auf Aufstockungen in der Höhe von mindestens 332 Millionen Franken angewiesen. Dies ist der Mindestbedarf, wenn in den kommenden Jahren diese Schwerpunkte gesetzt werden sollen, ohne dass dabei die vorhandene Substanz des Schweizer BFI-Systems erheblichen Schaden nimmt. Das im Stabilisierungsprogramm 2017-2019 vorgesehene Sparvolumen im BFI-Bereich muss daher massiv reduziert werden.

Beteiligung an Horizon 2020 ab 2017 hängt von Ratifizierung des Kroatien-Protokolls ab

Als Folge der Annahme der Initiative gegen Masseneinwanderung durch Volk und Kantone kann sich die Schweiz seit 2014 nicht gleichberechtigt am Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union (Horizon 2020) beteiligen. Ein bis Ende 2016 befristetes Teilassoziierungsabkommen sichert Forschenden in der Schweiz den Zugang zu gewissen Teilen von Horizon 2020. Eine erste Zwischenbilanz des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zeigt, dass die Zahl der Schweizer Beteiligungen und Koordinationen in den Jahren 2014 und 2015 stark rückläufig war. Die Assoziierung der Schweiz an Horizon 2020 ab 2017 ist bedroht. Nebst der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels über die Zuwanderung hängt die künftige Beteiligung insbesondere von einer fristgerechten Ratifizierung des Protokolls zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ab. Ein Ausschluss aus dem weltweit grössten kompetitiven Programm zur Förderung von Forschung und Innovation wäre für die Schweizer Hochschulen und Forschungsinstitutionen sowie für Industrie und innovative KMU ein grosser Rückschlag. Die Führungsrolle und die künftige Entwicklung des Wissens- und Innovationsstandortes Schweiz wären damit in Frage gestellt.

Kontakt:

-Prof. Dr. Maurice Campagna, Präsident der Akademien der
Wissenschaften Schweiz: Tel.: +41 31 306 92 50; Mail:
maurice.campagna@akademien-schweiz.ch

-Prof. Dr. Michael O. Hengartner, Präsident von swisssuniversities:
Tel.: +41 44 634 44 67; Mail: mediarelations@kommunikation.uzh.ch

-Prof. Dr. Katharina Fromm, Vizepräsidentin des Forschungsrates des
Schweizerischen Nationalfonds (SNF): Tel.: +41 26 300 87 32; Mail:
com@snf.com

- Dr. Luciana Vaccaro, Rektorin der Fachhochschule Westschweiz
(HES-SO): Tel.: +41 79 592 79 06; Mail: luciana.vaccaro@hes-so.ch

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