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International bekannte Wissenschaftler gegen Verwendung von pseudo-wissenschaftlichen Daten bei endokrinen Substanzen in der EU

International bekannte Wissenschaftler gegen Verwendung von pseudo-wissenschaftlichen Daten bei endokrinen Substanzen in der EU
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Bruxelles (ots)

Am 3. Mai hatte der Kommissar für Gesundheit und Nahrungsmittelsicherheit, Dr. Vytenis Povilas Andriukaitis, mit renommierten Wissenschaftlern (den Professoren Sir Colin Berry, Alan Boobis, Wolfgang Dekant, Daniel Dietrich, Helmut Greim, Pat Heslop-Harrison und Richard Sharpe), die sich seit vielen Jahren mit der Bewertung hormonwirksamer Substanzen beschäftigt haben, ein Gespräch in Brüssel. Eines der wichtigsten Themen war die z.T. sehr einseitige Information der Öffentlichkeit und der Europäischen Kommission über die propagierte Gefährlichkeit hormonwirksamer Substanzen (endocrine disrupting chemicals: EDCs), die wissenschaftlich nicht belastbar sind und die der großen Erfahrung mit therapeutisch eingesetzten hormonwirksamen Arzneimitteln widersprechen. Dem gegenüber legten die renommierten Wissenschaftler dar, dass die anstehende Regulierung hormonwirksamer Substanzen durch die Europäische Kommission auf anerkannten wissenschaftlichen Kriterien, das heißt einer Risikobewertung, basiert werden kann und nicht, wie von "Interessensvertreter" wiederholt gefordert, rein über die Identifizierung einer hormonähnlichen Wirkung aber nicht via einer Risikobewertung laufen darf.

In der Diskussion wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Öffentlichkeit von einigen Wissenschaftler, NGOs und anderen gut finanzierten Interessensvertretern mit Behauptungen indoktriniert wird, dass EDCs krebserzeugend und erbgutverändernd sind, zu Übergewicht und Diabetes II führen, so dass sie grundsätzlich verboten werden müssen. Diese Behauptungen sind wissenschaftlich weder belegbar noch begründbar. Stattdessen hat das Gespräch von Kommissar Andriukaitis mit der Gruppe von Wissenschaftler betont, dass der wissenschaftlich Stand der Erkenntnis über die EDCs und ihre Beeinflussung des Hormonsystems eindeutig und klar ist, so dass nicht nur die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in der Lage ist, diese Substanzen zu identifizieren und das tatsächliche Risiko für Mensch und Umwelt anhand wissenschaftlich fundierter Kriterien zu bestimmen.

Dem gegenüber fordern "Interessensvertreter", dass EDCs als Sonderfall anzusehen sind, da sie wie auch Hormone selbst bei niedriger Dosis zu unerwarteten Wirkungen führen würden, ihre Dosis-Wirkungsbeziehung "non-monotonic" sei und sich keine Wirkungsschwelle feststellen lasse. Diese Behauptungen entbehren jeder wissenschaftlichen Grundlage und sind auch beim Menschen nicht zu erwarten, da sie nicht mit den Erfahrungen aus der Verwendung von Substanzen zur therapeutischen Beeinflussung des Hormonsystems übereinstimmen. Störungen des Hormonsystems wie Diabetes, Basedow-Krankheit oder Osteoporose, welche aufgrund zu niedriger oder zu hoher Hormonkonzentration im Körper auftreten, müssen vom Arzt mit Arzneimitteln behandelt werden welche dann in das Hormonsystem eingreifen. Die daraus gewonnene umfangreiche und langjährige Erfahrung zeigt, dass zu geringe Dosierungen der hormonwirksamen Arzneimittel ohne Wirkung bleiben, einen nicht-monotone Dosiswirkung nicht gegeben ist und keine unerwarteten Wirkungen bei niedriger Dosis bzw. Exposition auftreten.

In dem kürzlich vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichtem "Consensus Document", welches in einer Expertensitzung vom 12-13. April erstellt wurde (http://www.bfr.bund.de/en/home.html) wird festgestellt, dass die Identifizierung einer hormonähnlichen Wirkung nur der erste Schritt der Abschätzung der Gefährlichkeit darstellt. Die tatsächliche Gefährdung von Mensch oder Umwelt lässt sich dagegen nur unter Berücksichtigung der Wirkungsstärke und der gegebenen Exposition bestimmen. Da es sich bei Substanzen mit Hormonwirkung sowohl um synthetische wie natürliche Chemikalien handelt, müsste z.B. Zucker, welcher zur sofortigen Freisetzung von Insulin führt, zu den Substanzen mit hormoneller Wirkung gezählt und entsprechend reguliert werden, wenn man Wirkungsstärke und exponierte Menge nicht berücksichtigt. Bisphenol F, natürlicher Bestandteil von süßem Senf, hat die gleichen Wirkungseigenschaften wir Bisphenol A, welches in Deutschland und Frankreich für bestimmte Verwendungen verboten wurde, müsste ebenfalls verboten werden wie viele natürliche EDCs z.B. östrogen wirkende Inhaltstoffe von Pflanzen und Gemüsen und dann konsequenterweise gleich die Pflanzen selbst. All dies wäre natürlich wenig sinnvoll und schon agr nicht umsetzbar.

Anhand des sorgfältig im BfR erarbeiteten Consensus Documents (http://www.bfr.bund.de/en/home.html) und der notwendigen Berücksichtigung von Wirkungsstärke und Exposition sind Kommissar Andriukaitis und die Gruppe von Wissenschaftler zuversichtlich, dass Kriterien für die Bewertung von EDCs und ihre Regulierung durch die Kommission mithilfe erfahrener Toxikologen, Endokrinologen und Experten der Risikobewertung unter Berücksichtigung des tatsächlich gegebenen Risikos ausgearbeitet werden, um die sichere Verwendung dieser Substanzen zu gewährleisten. Dies dient nicht nur dem Schutz von Mensch und Umwelt, sondern auch der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft.

Kontakt:

Prof. Daniel Dietrich, +49 7531 883518,
Daniel.Dietrich@uni-konsanz.de, University of Konstanz; Germany
Prof. Helmut Greim, +49 8161-715600, helmut.greim@lrz.tu-muenchen.de,
TU Munich, Germany
Prof. Alan Boobis, +44 (0)20 7594 6806, a.boobis@imperial.ac.uk,
Imperial College London, UK
Prof. Richard Sharp, +44 (0)131-242-6387, r.sharpe@ed.ac.uk,
University of Edinburgh, UK