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DDR. Rakhat ALIYEV - Übergutachten zur endgültigen Feststellung der Todesursache nunmehr unausweichlich

Vernichtendes Urteil vom renommierten deutschen Gerichtsmediziner Prof. Bernd Brinkmann zur Stellungnahme aus St. Gallen vom 09.02.2017

Wien (ots)

Vor exakt 2 Jahren (24.02.2015) ist DDr. Rakhat Aliyev tot in seiner Zelle in der Justizanstalt Wien Josefstadt aufgefunden worden, wobei die Todesursache bislang nicht aufgeklärt werden konnte. Der Rechtsanwaltskanzlei AINEDTER&AINEDTER liegt aktuell die Stellungnahme vom Gerichtsmediziner Prof. Bernd Brinkmann aus Deutschland vom 24.02.2017 vor, dessen Inhalt die Ausführungen aus der Schweiz von letzter Woche schon in seinen rechtsmedizinischen Grundsätzen konterkariert und Prof. Hausmann letztlich jede gerichtsmedizinische Kompetenz abspricht. Prof. Brinkmann vermutet sogar aufgrund auffallend unrichtiger Aussagen von Prof. Hausmann ein vorsätzlich falsches Gutachten, das für die Staatsanwaltschaft Wien erstattet wurde.

Das vernichtende Urteil zu der Expertise aus der Schweiz muss im Ergebnis nunmehr der Ausgangspunkt für ein von der Staatsanwaltschaft Wien von Amts wegen einzuholendes Übergutachten sein, das endlich Aufklärung über die Umstände rund um das Ableben des DDr. Rakhat Aliyev bringen soll. Kein anderes Beweismittel und kein anderes Gutachten kann die Aufklärung der Todesursache rund um das Ableben von DDR. Rakhat ALIYEV ersetzen. Es ist daher nunmehr die Pflicht der Ermittlungsbehörde im Lichte der in der Strafprozessordnung normierten Wahrheitserforschung, endlich die Todesursache zweifelsfrei festzustellen und das Recht der Familie zu erfahren, was damals tatsächlich mit DDr. Rakhat Aliyev geschah.

Zur Zeit werden jedenfalls für den Fall, dass die Ermittlungsbehörde kein Übergutachten in Auftrag gibt, Amtshaftungsansprüche gegen die Republik Österreich geprüft, in deren Verantwortungsbereich die bisher halbherzig, schlampig und unprofessionell geführten Ermittlungen liegen.

Die Stellungnahme aus St. Gallen, verfasst von Prof. Hausmann ist laut dem renommierten Sachverständigen Prof. Brinkmann rechtsmedizinischer Nonsens und ein durch nichts zu übertreffender Unsinn. Die Totenflecktheorie von Prof. Hausmann ist nicht ansatzweise halt- bzw vertretbar, nicht nachvollziehbar und folglich schlichtweg falsch. Während sich Prof. Hausmann offenbar lediglich mit den nachgereichten Lichtbildern oberflächlich befasst hat, wurden in Deutschland neben zahlreichen rekonstruktiven Untersuchungen unter Beiziehung eines Knotenexperten auch Vergrößerungen der vorhandenen Lichtbilder vorgenommen, die massenhafte Punktblutung verdeutlicht haben. Auch die Ursache des Bruchs des Brustbeins ist nach wie vor ungeklärt und wurde von Prof. Hausmann weder in seinem ursprünglichen Gutachten noch in seiner nunmehrigen Stellungnahme behandelt.

Prof. Bernd Brinkmann ist nach wie vor von einer Tötung durch fremde Hand überzeugt.

Rückfragehinweis:
   Ainedter & Ainedter Rechtsanwälte
   RA Mag. Klaus Ainedter
   069912140224

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/17516/aom

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