Krankenkassenprämien 2022: Prämienrückgang widerspiegelt COVID-19-Pandemie nicht
Bern (ots)
Der für 2022 angekündigte Rückgang der Prämien im Mittel um 0,2 Prozent widerspiegelt nicht die Leistungen, welche die Spitäler und Kliniken in der Pandemiezeit erbracht haben und weiter erbringen. Die aufgrund des Behandlungsverbots im Frühjahr 2020 entstandenen Kosten sind bis heute nur zum Teil gedeckt. H+ geht davon aus, dass die mit der Pandemie verbundenen medizinischen und ökonomischen Konsequenzen erst in den kommenden Jahren vollständig sichtbar sein werden.
Die heute kommunizierte Prognose geht von einem Rückgang der mittleren Krankenkassenprämien um 0,2 Prozent aus, obschon das Gesundheitswesen in den letzten eineinhalb Jahren COVID-19-Pandemie gefordert war wie noch selten zuvor. Aus Sicht von H+ Die Spitäler der Schweiz widerspiegelt der Prämienrückgang nicht die Leistungen und Opfer, welche die Spitäler und Kliniken 2020 erbracht haben und auch in diesem Jahr erbringen. Die Spitäler und Kliniken haben bis heute nur zum Teil eine Entschädigung für die vom Bund angeordneten Vorhalteleistungen aufgrund des Behandlungsverbots im Frühjahr 2020 erhalten.
Kosten von rund CHF 1.1 Mia durch Behandlungsverbot im Frühjahr 2020
Mit dem Behandlungsverbot im Frühjahr 2020 während des Lockdowns haben Bund und Kantonen die Spitäler und Kliniken angewiesen, nicht dringliche Behandlungen einzustellen, um genügend Kapazitäten für einen möglichen raschen Anstieg an COVID-19-Patienten zu haben. Weiter haben die Spitäler und Kliniken zusätzliche Behandlungskapazitäten wie COVID- und Abklärungsstationen geschaffen. Die befürchtete erste grosse Welle fiel glücklicherweise weniger stark aus als dies zu Beginn angenommen werden musste, ausser im Tessin und in der Westschweiz. Nichtsdestotrotz musste das Behandlungsverbot eingehalten werden und die von den Spitälern und Kliniken erbrachten Vorhalteleistungen haben zu bisher ungedeckten Kosten von rund CHF 0.9 bis 1.1 Mia. geführt (Detaillierte Analyse unter: spitalbenchmark.ch).
Die für die Spitäler und Kliniken entstandenen Kosten sind bis heute nur zum Teil gedeckt. Nachdem der Bund klar die Position vertreten hat, dass es nicht seine Aufgabe sei, die bestellten Vorhalteleistungen zu vergüten, haben einzelne Kantone eigene Regelungen beschlossen, um die Spitäler und Kliniken für den entstanden Schaden teilweise zu entschädigen.
Auch wenn sie in den Monaten nach dem Lockdown Behandlungen und Operationen nachholen konnten, so war dies trotz grosser Anstrengungen seitens des Personals nicht vollständig möglich, da die Institutionen bereits im Herbst und Frühjahr wieder mit einem sehr starken Anstieg an COVID-19.Patienten konfrontiert waren und planbare Behandlungen wieder einschränken mussten.
H+ geht davon aus, dass die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen medizinischen und ökonomischen Konsequenzen für die Versorgung der Bevölkerung erst in den kommenden Jahren in ihrem ganzen Ausmass sichtbar sein werden.
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