Qualitätsvertrag: Spitäler und Kliniken warten auf grünes Licht des Bundes
Bern (ots)
Die Spitäler und Kliniken stehen in den Startlöchern, um den von H+, santésuisse und curafutura gemeinsam beim Bundesrat eingereichten Qualitätsvertrag umzusetzen und damit die neuen Rahmenbedingungen des Bundes zu erfüllen. Gespannt wartet die Branche auf den Entscheid des Bundesrats, der den ihm seit Mai 2022 vorliegenden Vertrag zu genehmigen hat.
Die Spitäler und Kliniken stehen geschlossen hinter dem von H+ zusammen mit den Versicherern beim Bundesrat eingereichten Qualitätsvertrag. Die Umsetzungsvorbereitungen für den Vertrag und das nationale Qualitätskonzept laufen auf Hochtouren. An einer nationalen H+ Mitgliederveranstaltung am 31. August 2022 wurde der Stand der Vorbereitungen den Spitälern und Kliniken präsentiert, die gespannt auf das grüne Licht des Bundes warten. Der Qualitätsvertrag tritt ab dem Zeitpunkt der Genehmigung durch den Bundesrat unbefristet in Kraft. Falls der Bundesrat den Vertrag nicht genehmigt, lehnt er nicht nur einen zukunftsorientierten, von 82 Prozent der Schweizer Spitäler getragenen Qualitätsvertrag ab, sondern stellt auch die Arbeiten der Vertragspartner in Frage. Die Verhandlungen zwischen Leistungserbringern und Versicherern dauerten drei Jahre und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) war während dieser Zeit regelmässig eingebunden.
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags werden die Spitäler und Kliniken verpflichtet, Qualitätselemente umzusetzen, mit denen sie die Qualität verbindlich, nachweislich und transparent im Sinne eines kontinuierlichen PDCA-Zyklus entwickeln. H+ koordiniert bereits heute Arbeiten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für Qualitätsverbesserungsmassnahmen. Im Konzept zur Qualitätsentwicklung hat H+ acht Themenbereiche festgelegt, wovon für vier 2023 die Einführung vorgesehen ist: Qualitäts- und Sicherheitskultur, Infektionsprävention und Spitalhygiene sowie behandlungsbegleitende Qualität und Prävention sowie Suizidprävention. Unter anderen haben bislang die Stiftung Patientensicherheit Schweiz, Swissnoso sowie einzelne Spitäler und Kliniken ihre Qualitätsverbesserungsprogramme eingereicht, wovon eine H+ Fachkommission erste fachlich anerkannt hat.
Einreichung beim Bundesrat ein Meilenstein
Der 6. Mai 2022 markierte einen Meilenstein für die Qualität und Patientensicherheit in Spitälern und Kliniken. An diesem Tag reichten H+, santésuisse und curafutura in Partnerschaft mit der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) den vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) verlangten Qualitätsvertrag beim Bundesrat ein. Der Vertrag ist eine nationale Einigung auf weitreichende Regeln zur Qualitätsentwicklung. Die genannten Organisationen sind die ersten, die eingereicht haben. Es ist der erste Vertrag, der seit der "KVG-Revision zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit" sofort umgesetzt werden kann. Viele bereits umgesetzte Qualitätsaktivitäten sind darin berücksichtigt, bestehende und zukünftige Qualitätsinitiativen können nahtlos integriert werden. Spitäler und Kliniken, Kantone und Dritte können die Anerkennung von Qualitätsverbesserungsmassnahmen für einen bestimmten Themenbereich beantragen.
Vertrag gemäss Art. 58a KVG
Die "KVG-Revision zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit" fordert im neuen Art. 58a den Abschluss von gesamtschweizerischen Verträgen über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer (Qualitätsverträge). Die Verträge sind für die gesamte Branche gültig und regeln: Qualitätsmessungen, Massnahmen zur Qualitätsentwicklung, Zusammenarbeit der Vertragspartner bei der Festlegung der Verbesserungsmassnahmen, Überprüfung der Einhaltung der Verbesserungsmassnahmen, Veröffentlichung der Qualitätsmessungen und Verbesserungsmassnahmen, Sanktionen bei Vertragsverletzungen, jährliche Berichterstattung an den Bundesrat und die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK).
Sämtliche Dokumente zum Qualitätsvertrag nach KVG Art. 58a sowie ein FAQ sind auf der H+ Website einsehbar: www.hplus.ch/de/qualitaet/qualitaetsvertrag
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Anne-Geneviève Bütikofer, Direktorin
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