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GESUNDBLEIBEN SCHWEIZ

Neuauflage des Tarmed gefährdet das Funktionieren öffentlicher Spitäler

Zürich/Bern (ots)

Zahlreiche öffentliche Spitäler und Kliniken appellieren an die gesundheitspolitische Verantwortung der Landesregierung. Der vorgesehene ambulante Tarif (Tarmed) wirft die Spitalmedizin zurück, setzt fatale Leistungsgrenzen und gefährdet so die zeitgemässe Behandlung von Patienten. Tarife müssen sich an gesundheitspolitischen Zielen orientieren, nicht an einer einseitigen Sparlogik ohne Rücksicht auf Verluste bei der Behandlungsqualität. Vor einer Neuauflage müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Auswertbare Erkenntnisse aus der Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen; qualitative statt rein sparorientierte Leitplanken für die Revision sowie die Rückkehr der Tarifpartner an den Verhandlungstisch.

Appell an die Verantwortung der Landesregierung

In einer Eingabe an den Bundesrat fordern zahlreiche Spitäler und Kliniken den Bundesrat auf, die geplante Tarmed-Revision zu sistieren und dem Erhalt einer gut funktionierenden Spitalmedizin Priorität einzuräumen. Der vorgeschlagene Tarif führt zu einer Kettenreaktion von Fehlanreizen, die berechtigten Interessen von Patienten und Angehörigen zuwiderlaufen. Zudem wird im Tarmed verkannt, dass der unaufhaltsame Trend zu immer mehr ambulanten, statt teuren stationären Behandlungen in den Spitälern massive Umstellungen erfordert. Diese wären bei gleichzeitigem Inkrafttreten eines rein sparpolitisch ausgerichteten Tarifs gerade für öffentliche Spitäler nicht bewältigbar. Die Sistierung und Neukonzeption des Tarmed ist auch im Lichte einer qualitativ hochstehenden und doch finanzierbaren Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unverzichtbar.

Gravierende Folgen für Patienten

Der vom Bundesrat zur Vernehmlassung gestellte TARMED-Entwurf schafft Fehlanreize, die sich gegenseitig verschärfen. Die einseitige Sparlogik führt dazu, dass sinnvolle medizinische Behandlungen nicht mehr kostendeckend erbracht werden können. Die Folgen davon gehen vom Verzicht auf medizinisch sinnvolle Angebote und unsachgerecht lange Wartezeiten über verpasste medizinische Fortschritte bis zum Risiko einer rasch anwachsenden Defizitwirtschaft im Spitalwesen. Am härtesten würden die Schwächsten getroffen: Kinder, ältere Menschen, psychisch Kranke und Notfallpatienten in allen klinischen Bereichen. Sowohl überrissene Kostenbremsen wie auch fachlich ungerechtfertigt eng limitierte Behandlungszeiten laufen einer zeitgemässen Gesundheitsversorgung diametral zuwider. Deshalb appelliert die Gemeinschaft an den Bundesrat, eine Nivellierung der medizinischen Versorgungsqualität zu vermeiden und den Tarmed nicht isoliert von anderen gesundheitspolitischen Herausforderungen zu verordnen.

Es geht um die Qualität der Spitalmedizin

Eine strategisch konsistente Tarifpolitik muss wertvolle medizinische Behandlungen und Fortschritte für alle ermöglichen und nicht verhindern. Die Kosten sind auch in Relation zum Patientenwohl, zur Lebensqualität und zum volkswirtschaftlichen Interesse an Gesundheit zu sehen. Sowohl ambulante als auch stationäre Tarife müssen zweifachen Ansprüchen genügen: einerseits Bändigung des ungerechtfertigten Kostenwachstums dort, wo es wirklich ungerechtfertigt ist; andererseits bestmöglicher Heilungschancen unter Nutzung des medizinischen Fortschritts. Zudem sind medizinische Realitäten wie Komplikationen und die demografische Entwicklung zu berücksichtigen. Der zur Vernehmlassung gestellte Tarmed geht darauf nicht ein, sondern beschränkt sich auf punktuelle Reduktionen innerhalb einer konzeptionell veralteten Tarifstruktur.

Neuverhandlungen statt Diktat

Die Spitäler und Kliniken fordern den Bundesrat auf, übergeordnete gesundheitspolitische Vorgaben als Basis für Neuverhandlungen zu erlassen, statt den Tarif behördlich zu diktieren. Dies hat auch die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) in ihrem Bericht zur Rolle des Bundes empfohlen. Auch soll die Neuordnung des ambulanten Tarifs Erkenntnisse aus dem pauschalenbasierten stationären Tarif berücksichtigen Ein Tariferlass durch den Bundesrat muss die Ultima Ratio bleiben. Im Übergang ist der bisherige ambulante Tarif weiterzuführen.

Träger der Eingabe

Erstunterzeichner der Eingabe an den Bundesrat sind:

Kantonsspital Glarus, Herr Markus Hauser, CEO 
Kantonsspital Luzern, Herr Benno Fuchs, CEO/Direktor 
Kantonsspital Nidwalden, Herr Urs Baumberger, Spitaldirektor 
Kantonsspital Obwalden, Herr Daniel Lüscher, CEO/Direktor 
Kantonsspital Schwyz, Frau Kerstin Moeller, Direktorin 
Kantonsspital Uri, Herr Fortunat von Planta, Spitaldirektor 
Kantonsspital Zug, Herr Dr. Matthias Winistörfer, Spitaldirektor 
Klinik Meissenberg, Herr Markus Rüdisüli, Vorsitzender der 
Geschäftsleitung/CEO 
Klinik Adelheid, Herr Nicolaus Fontana, Direktor 
Spital Einsiedeln, Herr Reto Jeger, Direktor 
Spital Thurgau, Herr Dr. Marc Kohler, CEO 
Seeklinik Brunnen, Herr Beat Moll, Vorsitzender der Geschäftsleitung 
Schweizer Paraplegiker-Zentrum, Herr Hans Peter Gmünder, Direktor 
Luzerner Psychiatrie, Herr Peter Schwegler, CEO/Direktor 
Psychiatrische Klinik Zugersee, Herr Dr. Markus Müller, 
Klinikdirektor

Im Interesse eines starken Gesundheitsstandorts haben unterschiedliche Spitäler und Kliniken die Reihen geschlossen, um den Einsatz der Verbände gegen den Tarmed komplementär zu verstärken.

Kontakt:

Interessengemeinschaft "Interdisziplinär und überparteilich für einen
leistungsstarken Gesundheitsstandort"
Sekretariat
c/o KLAUS METZLER ECKMANN SPILLMANN
Hans Klaus
Basteiplatz 7
8001 Zürich

Tel. +41 43 544 17 44
Mobile: +41 79 357 03 57
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