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Motion «Ergänzungsleistungen für Betreutes Wohnen»
Betreutes Wohnen steht vor wichtigen Weichenstellungen

Motion «Ergänzungsleistungen für Betreutes Wohnen» / Betreutes Wohnen steht vor wichtigen Weichenstellungen
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Bern (ots)

Demnächst wird die zuständige Kommission des Ständerats über die Motion «Ergänzungsleistungen für Betreutes Wohnen» beraten. CURAVIVA Schweiz, senesuisse, Pro Senectute Schweiz und Spitex Schweiz befürworten die Motion ausdrücklich. Angesichts der wachsenden Bedeutung von «Betreutem Wohnen» braucht es klare Regelungen, die bedarfsgerechte Angebote und deren Finanzierung schweizweit sicherstellen. Mit der soeben erschienenen Studie «Betreutes Wohnen in der Schweiz» leisten die vier nationalen Dachorganisationen einen fundierten Beitrag zur politischen Debatte und zur praxisgerechten Umsetzung.

Neben der ambulanten Pflege und Unterstützung zu Hause und der stationären Pflege und Betreuung im Heim wird das «Betreute Wohnen» als dritte, integrierte Wohnform für Menschen im Alter oder mit Behinderung immer bedeutender. Der Begriff «Betreutes Wohnen» ist aber bis anhin ungenügend definiert. Fehlende gesetzliche Regelungen und grosse regionale Unterschiede im Angebotsumfang erschweren die Diskussion zur optimalen Ausgestaltung. Unklarheiten bestehen auch in Bezug auf die Finanzierung. Die Motion «Ergänzungsleistungen für Betreutes Wohnen» (18.3716) will diesen Missstand beseitigen und die Finanzierung von Betreutem Wohnen auch über Ergänzungsleistungen regeln. Nachdem der Nationalrat die Motion in der Frühlingssession 2019 angenommen hat, wird sie demnächst in der zuständigen Schwesterkommission des Ständerats (SGK-S) behandelt. CURAVIVA Schweiz, senesuisse, Pro Senectute Schweiz und Spitex Schweiz befürworten die Motion und eine entsprechende Gesetzesanpassung ausdrücklich.

Neue Studie zeigt ein Modell für bedarfsgerechte Angebotsstandards

Die Motion 18.3716 verlangt unter anderem, dass ein auf die Bedürfnisse ausgerichtetes Angebot gesetzlich festgelegt wird. Welche Standards dabei aus fachlicher Perspektive gelten sollten, zeigt die soeben erschienene Studie «Betreutes Wohnen in der Schweiz - Grundlagen eines Modells», welche Nursing Science & Care im Auftrag von CURAVIVA Schweiz, senesuisse, Pro Senectute Schweiz und Spitex Schweiz erarbeitet hat. Die Studie fasst wissenschaftliche Erkenntnisse, bestehende Konzepte und Erfahrungen aus der Praxis zusammen und definiert die strukturellen, inhaltlichen und fachlichen Voraussetzungen von «Betreutem Wohnen». Damit leistet die Studie einen breit abgestützten Beitrag an die politische Diskussion und setzt Impulse für die anstehenden Weichenstellungen in Bezug auf die benötigten Leistungen und deren Finanzierung im «Betreuten Wohnen».

Ein klienten-zentriertes Modell mit 4 Unterstützungsstufen

Die Studie präsentiert ein Modell, das die Bedürfnisse der Menschen im Alter und mit Behinderung in den Vordergrund stellt. Gestützt auf die am häufigsten benötigte Unterstützung definiert sie entsprechende Leistungen. Bei der Entwicklung dieses für die Schweiz neuen Modells stand die Frage im Zentrum, welche Menschen in welchen Situationen mit welchem Ziel durch «Betreutes Wohnen» weiterhin möglichst selbständig leben können. Durch die Beschreibung von unterschiedlichen Versorgungsgraden lässt sich «Betreutes Wohnen» in vier Stufen einteilen (A-D), wobei «Betreutes Wohnen» der Kategorie D das kleinste Leistungsangebot bietet und jenes der Kategorie A das umfangreichste.

Auf der Stufe D werden lediglich die Wohninfrastruktur (Barrierefreiheit), benötige Sicherheitsleistungen (Notrufsystem) sowie Unterstützung bei täglichen Aktivitäten angeboten (z.B. im Haushalt, beim Kochen, Einkaufen und bei administrativen Arbeiten).

Auf Stufe C erfolgt eine fachliche Abklärung betreffend Gesundheit und der Fähigkeit zur selbständigen Alltagsgestaltung. Dies dient dem Erhalt und der Förderung eigener Fähigkeiten, um ein möglichst langes selbständiges Wohnen zu ermöglichen. Eine Fachperson steht als Ansprechpartner/-in zu Bürozeiten zur Verfügung.

Auf Stufe B werden alle Aspekte pflegerisch-betreuerischer Aufgaben sichergestellt. Vorhandene Ressourcen der Person und ihrer Angehörigen sowie relevante Gesundheitsfaktoren und -risiken werden systematisch erfasst und benötigte Dienstleistungen organisiert. Dafür stehen Fachpersonen rund um die Uhr zur Verfügung.

Betreutes Wohnen auf der Stufe A ermöglicht das Verbleiben in der Wohnung bis zum Lebensende. Das Unterstützungsteam wird durch spezialisierte Fachpersonen für Physiotherapie, Sozialpädagogik, Demenz, psychische Krankheiten, Suchterkrankung und Palliativpflege ergänzt.

In allen Stufen gilt als Ziel, die Würde, die grösstmögliche Selbstständigkeit sowie die Lebensqualität des betreuten Menschen zu erhalten.

Downloads

Studie «Betreutes Wohnen in der Schweiz - Grundlagen eines Modells»: http://bit.ly/BetreutesWohnen_Studie

Darstellung der Merkmale Betreutes Wohnen A-D: http://bit.ly/BetreutesWohnen_Stufenmodell

Typische Klientenprofile für Betreutes Wohnen A-D: http://bit.ly/BetreutesWohnen_Klientenprofile

Faktenblatt zur Studie «Betreutes Wohnen in der Schweiz - Grundlagen eines Modells» mit einem Überblick über die wichtigsten Studienresultate: http://bit.ly/BetreutesWohnen_Faktenblatt

Referenz Studie «Betreutes Wohnen in der Schweiz» Imhof L., Mahrer-Imhof R. (2018). Betreutes Wohnen in der Schweiz: Grundlagen eines Modells. Studie im Auftrag von CURAVIVA Schweiz, senesuisse, Pro Senectute Schweiz, Spitex Schweiz. Winterthur: Nursing Science & Care GmbH.

Kontakt:

CURAVIVA Schweiz
Daniel Höchli, Direktor, Telefon: 031 385 33 48, E-Mail:
media@curaviva.ch, www.curaviva.ch

senesuisse
Christian Streit, Geschäftsführer, Telefon: 058 796 99 19, E-Mail:
chstreit@senesuisse.ch, www.senesuisse.ch

Pro Senectute Schweiz
Werner Schärer, Direktor, Telefon: 044 283 89 69, E-Mail:
werner.schaerer@prosenectute.ch, www.prosenectute.ch

Spitex Schweiz
Marianne Pfister, Geschäftsführerin, Telefon: 031 381 22 81, E-Mail:
pfister@spitex.ch, www.spitex.ch

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