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Laut Smith & Williamson bringt karibisches CBI keinen unlauteren Steuervorteil ein - CBI Index

London (ots/PRNewswire)

Smith & Williamson, eine führende Steuerberatungsgesellschaft mit Hauptsitz im Vereinigten Königreich, ist das zweite Unternehmen, dass sich zur Beziehung von Staatsbürgerschaft durch Investment (citizenship by investment, CBI) und Besteuerung äußert. In einem Bericht (https://cbiindex.com/reports/), der im April 2019 veröffentlicht wurde, veranschaulichte das Unternehme, das sich in unabhängigem Besitz befindet, die Unterschiede zwischen Staatsbürgerschaft, Wohnort und dem Steuerdomizil einer Person und unterstrich, dass die zweite Staatsangehörigkeit keine Auswirkung auf die Steuerpflicht einer Person habe. Darüber hinaus untersuchte der Bericht, welche Vorteile gegebenenfals daraus hervorgehen könnten, nicht nur die Staatsbürgerschaft, sondern auch das Steuerdomizil in einem der drei karibischen Jursidiktionen zu haben, die CBI anbieten, und kam zu dem Schluss: "Es kommt dadurch nicht zu einem ungebührlichen Steuervorteil und führt in vielen Fällen dazu, dass die Person doppelt besteuert wird und nach den inländischen Steuervorschriften der betreffenden Länder keine Steuerentlastung erhalten kann."

Der Bericht von Smith & Williamson Bericht folgt einem ähnlichen Bericht (https://cbiindex.com/reports/) von dem globalen Steuerberatungsunternehmen Ernst & Young (EY), der am 12. März 2019 veröffentlicht wurde.

Der Bericht stellt fest, das Staatsbürgerschaft und Steuerdomizil nicht identisch sind, und erklärt, dass die CBI-Programme von Dominica, St. Kitts und Nevis sowie St. Lucia kein Risiko für Steuerflucht oder falsch erklärte Steuern darstellen.

"In seiner Schlussfolgerung ist Smith and Williamson der Meinung, dass Staatsbürgerschaft durch Investment kein Risiko darstellt, Steuerflucht zu ermöglichen, da die Staatsbürgerschaft nicht ausreicht, um das Steuerdomizil in einem Land zu erlangen.

Auch der Bericht von EY schlussfolgerte: "Staatsbürgerschaft ist ein Konzept, dass sich vom Steuerdomizil unterscheidet. Staatsbürgerschaft sollte keine Gelegenheiten für Steuervermeidung und Steuerflucht bieten, da die Regeln für die Steuererklärung die Staatsbürgerschaft ausdrücklich nicht als einen Test anerkennen."

Die Arbeit von Smith & Williamson spielt eine wichtige Rolle dabei, ein besseres Verständnis der CBI-Branche zu fördern, nicht zuletzt da bestimmte CBI-Programme schwere Kritik von der Europäischen Kommission, der OECD und anderen Stellen erhalten haben, die auf der fehlerhaften Annahme beruhte, dass sie als einen primären oder sekundären Vorteil ein Steuerdomizil gewähren. Smith & Williamson stellt klar, dass dies nicht der Fall ist, und bietet eine detaillierte Diskussion der Programme von Dominica, St. Kitts und Nevis sowie St. Lucia, um dies zu belegen.

CBI-Programme stellen kein Risiko der Steuerflucht oder einer falschen Steuererklärung dar

Besteuerung, so Smith & Williamson, bezieht sich im Allgemeinen auf die Steuerpflicht einer Person, nicht auf die Staatsbürgerschaft:

"Auch wenn eine Person Staatsbürgerschaftsrechte oder Aufenthaltsrechte in mehreren Ländern haben kann, können die weltweiten Einnahmen und Kapitalerträge dieser Person nur in Ländern besteuert werden, in denen die Person für Steuerzwecke wohnhaft ist.

Ob eine Person für Steuerzwecke in einem Land wohnhaft ist, hängt von den spezifischen Regeln dieses Landes ab. In den meisten Ländern, einschließlich der karibischen CBI-Jurisdiktionen Dominica, St. Kitts und Nevis sowie St. Lucia, richtet sich der Status des Steuerdomizils einer Person von ihren vitalen Interessen und der Ansässigkeit dieser Person ab, d. h. dem Ort, an dem sich die Person permanent aufzuhalten gedenkt, wie es durch vergangenes oder aktuelles gewohnheitsmäßiges Verhalten erkennbar wird. Es ist "sehr selten", dass die Staatsbürgerschaft alleine über das Steuerdomizil entscheidet, wobei die USA die namhafteste Ausnahme darstellen. "Daher ist die Erlangung der Staatsbürgerschaft von St. Lucia, Dominica oder St. Kitts und Nevis nicht ausreichend für eine Person, um ein Steuerdomizil in einer dieser Jurisdiktionen zu erhalten.

Im Hinblick auf eine Steuererklärung nach CRS weist Smith & Williamson darauf hin, dass dies auch auf dem Steuerdomizil und nicht der Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung in einer Jurisdiktion basiere und CBI-Programme folglich kein Risiko für korrekte CRS-Steuererklärungen darstellten.

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen oder DBAs, die Smith & Williamson untersucht haben, sind Abkommen zwischen Ländern, um zu verhindern, dass Personen, die Steuerwohnsitze in mehr als einer Jurisdiktion haben, für dasselbe Kapital doppelt besteuert werden. DBAs enthalten "Entscheidungstests", um zu bestimmen, in welchem Land eine Person mit doppeltem Steuerdomizil Steuern zahlen muss. Die Vereinten Nationen bieten ein Modell-DBA an, nach dem Entscheidungstests die "Staatsbürgerschaft nicht berücksichtigen müssen". Vielmehr ziehen sie den permanenten Wohnsitz, das Zentrum vitaler Interessen und gewohnheitsmäßiges Verhalten heran. Ähnlich berücksichtigt das OECD-Modell die Staatsangehörigkeit nur als letzte Option, wenn "alle anderen Entscheidungstests einer Person fehlgeschlagen sind".

Schlussfolgerung

Zu einer Zeit, in der CBI häufig fehlinterpretiert wird und CBI-Programme ungerechtfertigter Kritik ausgesetzt sind, liefert die Forschungsarbeit von Smith & Williamson die notwendige Erkenntnisse über die Bedeutung von Staatsbürgerschaft und ihre Unabhängigkeit vom Steuerdomizil. Wichtig ist hierbei, dass bestätigt wird, dass CBI-Programme durch die Gewährung einer Staatsbürgerschaft und nicht durch die Bereitstellung eines Steuerdomizils diejenigen, die eine Steuerflucht oder eine falsche Steuererklärung beabsichtigen, keine Unterstützung bieten.

Smith & Williamson kommt zu den gleichen Schlussfolgerungen wie zuletzt EY und verleiht Forderungen nach einer Neubewertung von CBI-Programmen durch die internationalen Organisationen weiteres Gewicht, deren Analyse größtenteils auf einer falschen Annahme basiert.

Der vollständige Bericht von Smith & Williamson ist hier (https://cbiindex.com/reports/) verfügbar.

Kontakt:

info@cbiindex.com

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