Nur 10.4 Prozent für eingeschränktes Replay-TV
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Zürich (ots)
2.5 Millionen Haushalte nutzen heute Replay-TV. Was würden Sie sagen, wenn diese 2.5 Millionen Haushalte von diesem Angebot in Zukunft nur noch eingeschränkt Gebrauch machen könnten? Genau das will der vorgeschlagenen Art. 37a im Urheberrechtsgesetz bezwecken. Was die Schweizer Bevölkerung dazu zu sagen hat, zeigt eine Umfrage, die von Swissstream in Auftrag gegeben und von GfK Schweiz ausgeführt worden ist.
Der Nationalrat stimmt am 13. Dezember 2018 im Rahmen der Änderungen des Urheberrechtsgesetzes über den von der Rechtskommission vorgeschlagenen Art. 37a Zeitversetztes Fernsehen ab. In der Schweizer Bevölkerung stösst der vorgeschlagene Art. 37a URG nicht auf offene Ohren.
Die Schweiz will spulen Ganz generell sind 85.6 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer dafür, dass man Werbung bei Replay-TV spulen darf. Nur 7.9 Prozent sind gegen diese Möglichkeit.
Nur 10.4 Prozent sind für eingeschränktes Replay-TV Eine Einschränkung der Spulfunktion stösst bei der Schweizer Bevölkerung auf keine offenen Ohren. Nur 10.4 Prozent sind für eine solche Gesetzesbestimmung. Ganze 79.1 Prozent erteilen dem eingeschränkten Replay-TV hingegen eine klare Absage.
Spulfunktion ist beliebt 74.4 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer ist die Spulfunktion beim Replay-TV wichtig. Nur 13.1 Prozent schreiben dieser weniger Relevanz zu.
Genügt Ihnen die Meinung der Bevölkerung noch nicht? Weitere Argumente gegen Einschränkungen im Replay-TV finden Sie im PDF oder unter https://nein-zum-spulverbot.ch/.
Kontakt:
Alexander Schmid
Geschäftsführer Swissstream
alexander.schmid@swissstream.ch
+41 78 766 15 49