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Zusätzliche unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen zur Annahme von Amgens empfohlenem öffentlichem Barangebot an die Aktionäre von Nuevolution

Kalifornien (ots/PRNewswire)

In Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika oder in irgendeiner Gerichtsbarkeit, in der das Vorlegen des Angebots, die Verbreitung dieser Pressemitteilung oder die Annahme irgendeines Kaufangebots für Aktien den geltenden Gesetzen oder Regulierungen zuwiderhandeln würden oder neben den gemäß dem schwedischen Gesetz geforderten Voraussetzungen weiterer Angebotsunterlagen, Einreichungen oder anderer Angaben und Maßnahmen bedürfen, gilt das Angebot nicht, und diese Pressemitteilung könnte in oder innerhalb dieser Länder und Gerichtsbarkeiten nicht, weder direkt noch indirekt, verbreitet werden, noch wird irgendein Kaufangebot für Aktien von Wertpapierbesitzern oder stellvertretend für diese in oder innerhalb dieser Länder und Gerichtsbarkeiten angenommen werden.

Aktionäre aus den Vereinigten Staaten sollten sich auf den Abschnitt "Wichtige Informationen für US-amerikanische Aktionäre" am Ende dieser Pressemitteilung beziehen.

Am 22. Mai 2019 um 8.00 Uhr CEST gab Amgen Inc. ("Amgen") (NASDAQ:AMGN) ein empfohlenes öffentliches Barangebot an die Aktionäre von Nuevolution AB (publ.) ("Nuevolution") für den Verkauf ihrer gesamten Aktien von Nuevolution an Amgen (das "Angebot") zum Preis von 32,50 SEK je Aktie in bar (der "Angebotspreis") bekannt.(1) Die Aktien von Nuevolution sind im Small-Cap-Segment an der Nasdaq Stockholm notiert. Weitere Informationen zu dem Angebot (einschließlich der Geschäftsbedingungen des Angebots) finden Sie in Amgens Pressemitteilung mit der Bekanntmachung des Angebots (die "Angebotsbekanntmachung") unter www.amgen.com/amgen/announcement.

Im Anschluss an Amgens Bekanntmachung des Angebots haben sich S-E-Bankens Utvecklingsstiftelse und SEB-Stiftelsen, Skandinaviska Enskilda Bankens Pensionsstiftelse ("SEB-Stiftelsen"), die jeweils Anteile von rund 7 % bzw. 5 % der ausstehenden Aktien von bzw. Stimmrechte bei Nuevolution (oder 3.288.306 bzw. 2.458.009 Aktien) besitzen, unter separaten Vereinbarungen zur Annahme des Angebots unter bestimmten Bedingungen verpflichtet. Die unwiderruflichen Verpflichtungserklärungen durch S-E-Bankens Utvecklingsstiftelse und SEB-Stiftelsen umfassen jeweils gesamten Nuevolution-Aktienbestand. Die Verpflichtungserklärungen hängen lediglich davon ab, dass das Angebot nicht später als zum 1. September 2019 für uneingeschränkt gültig erklärt wird und Amgen keinen substanziellen Verstoß gegen die Übernahmeregeln der Nasdaq Stockholm (die "Übernahmeregeln") oder andere auf das Angebot anwendbaren Gesetze und Regulierungen, wie etwa die EU-Marktmissbrauchsverordnung (596/2014/EU), begeht.

Wie in der Angebotsbekanntmachung beschrieben, haben sich Sunstone LSV Fund I K/S ("Sunstone"), Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) und Stiftelsen Industrifonden ("Industrifonden"), die jeweils Anteile von rund 21 %, 20 % bzw. 18 % (in Summe 59 %) der ausstehenden Aktien von bzw. Stimmrechte bei Nuevolution besitzen, zur Annahme des Angebots unter identischen Bedingungen verpflichtet. Zusammengenommen entsprechen die unwiderruflichen Verpflichtungserklärungen von Sunstone, Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Industrifonden, S-E-Bankens Utvecklingsstiftelse und SEB-Stiftelsen ungefähr 71 % der gesamten Aktien von bzw. Stimmrechten in Nuevolution (oder 35.071.866 Nuevolution-Aktien).

Information zu dem Angebot finden Sie unter: www.amgen.com/amgen/announcement und www.sebgroup.com/prospectuses.

Weitere Informationen erhalten Sie von:
Investoren: Arvind Sood, Amgen Inc., +1 805-447-1060.
Medien: Trish Hawkins, Amgen Inc., +1 805-447-5631.

Amgen veröffentlicht die hier zur Verfügung gestellten Informationen gemäß den Übernahmeregeln. Die Informationen wurden am 29. Mai 2019 um 8.00 Uhr CEST zur Veröffentlichung bereitgestellt.

Wichtige Informationen

Diese Pressemitteilung wurde in schwedischer und in englischer Sprache veröffentlicht.

Das Angebot richtet sich, gemäß den Geschäftsbedingungen, die in der Angebotsbekanntmachung dargelegt sind, nicht an Personen, deren Beteiligung an dem Angebot verlangt, dass irgendein zusätzliches Angebotsdokument erstellt oder Meldung gemacht oder dass irgendwelche anderen Maßnahmen ergriffen werden müssen, die über das gemäß schwedischem Recht Geforderte hinausgehen.

Diese Pressemitteilung wird in keiner Gerichtsbarkeit veröffentlicht, vertrieben und auch nicht dorthin per Post versandt oder anders verbreitet oder verschickt, in der die Verbreitung oder das Anbieten das Ergreifen irgendeiner dieser zusätzlichen Maßnahmen erfordern würde oder in Konflikt mit irgendwelchen Gesetzen und Regulierungen in solchen Gerichtsbarkeiten stehen würde. Personen, die diese Pressemitteilung erhalten haben (so auch, ohne darauf beschränkt zu sein, Bevollmächtigte, Treuhänder und Verwalter) und die den Gesetzen irgendeiner solchen Gerichtsbarkeit unterliegen, werden sich selbst über die je gültigen Beschränkungen und Vorgaben informieren und diese auch selbst beachten müssen. Jede Missachtung dieser Vorgehensweise könnte einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze in einer solchen Gerichtsbarkeit darstellen. In dem Umfang, wie es das gültige Recht zulässt, schließt Amgen jedwede Verantwortung oder Haftung für Verstöße gegen jedwede Beschränkung durch irgendeine Person aus. Jede vermeintliche Annahme des Angebots, die direkt oder indirekt aus dem Verstoß dieser Beschränkungen resultiert, könnte unberücksichtigt bleiben.

Das Angebot wird weder jetzt noch zukünftig, weder direkt noch indirekt, in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika gemacht und auch nicht von außen in diese Gerichtsbarkeiten per Post oder durch den Einsatz irgendwelcher anderer Mittel oder Instrumente des zwischenstaatlichen Handels oder Außenhandels oder irgendeiner Einrichtung einer nationalen Börse in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika getragen. Das umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein, Faxübertragung, elektronische Mail, Telex, Telefon, das Internet und andere Arten der elektronischen Übermittlung. Das Angebot kann aufgrund eines solchen Einsatzes, solcher Mittel, Instrumente oder Einrichtungen in oder aus Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika oder von Personen, die in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika ansässig sind oder dort wohnen, nicht akzeptiert werden und Aktien könnten im Rahmen des Angebots nicht angeboten werden. Entsprechend werden diese Pressemitteilung und jede mit dem Angebot im Zusammenhang stehende Dokumentation nicht, und sollten es auch nicht, in oder nach Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika oder an irgendeine Person aus Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika oder an irgendeine Person, die in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika ansässig ist, wohnt oder mit einer Adresse angemeldet ist, per Post oder anderweitig übermittelt, vertrieben, weitergeleitet oder versandt. Banken, Makler, Händler und andere Bevollmächtigte, die Aktien für Personen in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika halten, dürfen diese Pressemitteilung oder irgendein anderes im Zusammenhang mit dem Angebot erhaltenes Dokument nicht an solche Personen weiterleiten. Amgen wird keine Gegenleistung aus dem Angebot nach Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika erbringen.

Jede vermeintliche Annahme des Angebots, die direkt oder indirekt aus einem Verstoß gegen diese Beschränkungen resultiert, wird ungültig sein und jede vermeintliche Annahme durch eine Person, die in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika ansässig ist, oder durch irgendeinen Vertreter, der treuhänderisch oder anderweitig vermittelnd auf einer nichtdiskretionären Basis für einen Auftraggeber tätig ist, der Anweisungen von einem Standort in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika erteilt, wird ungültig sein und nicht akzeptiert werden. Jeder Aktieninhaber, der sich an dem Angebot beteiligt, wird darlegen, dass er keine Person aus Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika ist, nicht in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika ansässig ist und sich nicht von Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika aus an einem solchen Angebot beteiligt und dass er nicht auf einer nichtdiskretionären Basis für einen Auftraggeber tätig ist, der eine Person aus Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika ist, der in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika ansässig ist oder der einen Auftrag für eine Beteiligung an einem solchen Angebot von Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland oder Südafrika aus erteilt.

Ungeachtet der vorstehenden Bemerkungen behält sich Amgen das Recht vor zu gestatten, dass das Angebot von Personen angenommen wird, die nicht in Schweden wohnen, wenn Amgen, und zwar nach alleinigem Ermessen, es als ausreichend erfüllt erachtet, dass eine solche Transaktion in Übereinstimmung mit gültigen Gesetzen und Regulierungen durchgeführt werden kann.

In dem Umfang, wie es das gültige Recht oder gültigen Regulierungen zulassen, könnte Amgen oder seine Makler Aktien von Nuevolution direkt oder indirekt, über den Umfang des Angebots hinaus, vor dem Zeitraum, während des Zeitraums oder nach dem Zeitraum, in dem das Angebot zur Annahme offensteht, kaufen oder Vereinbarungen zu einem solchen Kauf treffen. Dies gilt auch für andere Wertpapiere, die, wie etwa Optionsscheine, in Nuevolution-Aktien direkt umwandelbar, umtauschbar oder dafür einsetzbar sind. Diese Käufe könnten über die Börse zum Marktpreis oder außerhalb der Börse zu einem jeweils ausgehandelten Preis abgewickelt werden. Alle Informationen über solche Käufe werden nach Maßgabe der Gesetze und Regulierungen in Schweden offengelegt.

Wichtige Informationen für US-amerikanische Aktionäre

Das Angebot gilt für Aktien von Nuevolution, einem schwedischen Unternehmen. Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten unter Berücksichtigung einer Ausnahme bestimmter Regeln für US-amerikanische Kaufofferten gemacht, wie sie in Regel 14d-1(c) gemäß dem U.S. Securities Exchange Act von 1934 in der gültigen Fassung (der "U.S. Exchange Act"), in Übereinstimmung mit Abschnitt 14(e) des U.S. Exchange Act und anderweitig in Übereinstimmung mit den Vorgaben des schwedischen Rechts festgelegt sind. Entsprechend wird das Angebot der Offenlegungspflicht und anderen Verfahrensvorgaben unterliegen, beispielsweise im Hinblick auf Rücknahmerechte, den Zeitplan des Angebots, Verfahrensweisen zur Abwicklung und den Zeitpunkt von Zahlungen, die jeweils von den anwendbaren Vorgaben abweichen können, wie sie gemäß den Verfahrensweisen und Gesetzen für US-amerikanische inländische Kaufofferten gelten. Es könnte für US-amerikanische Aktionäre schwierig sein, ihre Rechte und irgendwelche Ansprüche, die sich aus den US-Bundeswertpapiergesetzen ergeben, durchzusetzen, weil sich Nuevolution in einer nicht US-amerikanischen Gerichtsbarkeit befindet und einige oder alle Führungskräfte und Vorstände des Unternehmens ihren Wohnsitz in einer nicht US-amerikanischen Gerichtsbarkeit haben. US-amerikanischen Aktionären könnte es unmöglich sein, ein nicht US-amerikanisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte oder Vorstände vor einem nicht US-amerikanischen Gericht wegen Verletzung der US-amerikanischen Wertpapiergesetze zu verklagen. Des Weiteren könnte es schwierig sein, ein nicht US-amerikanisches Unternehmen und seine verbundenen Unternehmen dazu zu zwingen, sich selbst unter das Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu stellen. Der im Rahmen des Angebots vorgesehene Erhalt von Bargeld durch Aktionäre, die US-amerikanische Steuerzahler sind, könnte im Sinne der US-Bundeseinkommensteuer und gemäß US-bundesstaatlichen und lokalen US-amerikanischen sowie ausländischen und anderen Steuergesetzen eine steuerpflichtige Transaktion darstellen. Allen Aktionären wird dringend empfohlen, jeweils ihre unabhängigen professionellen Steuerberater im Hinblick auf die steuerlichen Konsequenzen des Angebots zurate zu ziehen.

Im Einklang mit der üblichen schwedischen Praxis und unter Einhaltung von Regel 14e-5(b) des U.S. Exchange Act könnten Amgen und seine verbundenen Unternehmen oder Makler (die je nachdem als Vertreter für Amgen oder seine verbundenen Unternehmen auftreten) von Zeit zu Zeit und anders, als es das Angebot vorsieht, direkt oder indirekt Aktien von Nuevolution, die Gegenstand des Angebots sind, oder irgendwelche Wertpapiere, die in solche Aktien vor dem Zeitraum oder während des Zeitraums, in dem das Angebot zur Annahme offengehalten wird, umwandelbar, umtauschbar oder dafür einsetzbar sind, außerhalb der Vereinigte Staaten kaufen oder einen solchen Kauf arrangieren. Diese Käufe könnten entweder in offenen Märkten zu jeweils aktuellen Preisen oder im Rahmen privater Transaktionen zu jeweils auszuhandelnden Preisen durchgeführt werden. In dem Umfang, in dem Informationen über solche Käufe oder Kaufarrangements in Schweden öffentlich gemacht werden, werden diese Informationen auch den US-amerikanischen Aktionären von Nuevolution offengelegt. Außerdem könnten sich die Finanzberater von Amgen im geschäftsüblichen Rahmen am Handel mit Wertpapieren von Nuevolution beteiligen, was Käufe von oder Kaufarrangements für solche Wertpapiere einschließen könnte.

Im Rahmen dieses Abschnitts stehen Ausdrücke wie "Vereinigte Staaten" und "US-amerikanisch" oder "U.S." für die Vereinigten Staaten von Amerika (ihre Territorien und Besitzungen, alle Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika und der District of Columbia).

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den derzeitigen Erwartungen und Überzeugungen von Amgen beruhen. Sämtliche Aussagen, die keine Aussagen über historische Tatsachen sind, sind Aussagen, die als zukunftsgerichtete Aussagen erachtet werden können, so etwa jede Aussage über Auswirkungen des Angebots und jeder daraus resultierenden Transaktion, die Vorteile und Synergien, die sich aus irgendeiner dieser Transaktionen ergeben, die möglichen Konsequenzen des Angebots für jene Aktionäre von Nuevolution, die sich dazu entschieden haben, das Angebot nicht zu akzeptieren, zukünftige Chancen für Amgen oder Nuevolution und jedwede Erwartung im Hinblick auf Umsätze, operative Gewinnmargen, Investitionen, Barmittel, andere Finanzkennzahlen, erwartete rechtliche, schiedsgerichtliche, politische, regulatorische oder klinische Ergebnisse bzw. Verfahren, Verhaltens- oder Verfahrensweisen von Kunden und Verschreibern, Rückzahlungen und deren Folgen sowie andere derartige Einschätzungen und Ergebnisse. Zukunftsgerichtete Aussagen geben keine Tatsachen wider und beinhalten erhebliche Risiken und Unsicherheiten, wie jene, die weiter oben besprochen und ausführlicher in den bei der U.S. Securities and Exchange Commission von Amgen eingereichten Berichten dargelegt wurden, darunter der zuletzt eingereichte Jahresabschluss auf Formular 10-K und alle in der Folge eingereichten regelmäßigen Berichte auf Formular 10-Q und aktuelle Berichte auf Formular 8-K. Sofern nicht anders angegeben, stellt Amgen diese Informationen mit Gültigkeit zum Veröffentlichungsdatum dieser Pressemitteilung bereit und übernimmt, sofern dies nicht durch die Übernahmeregeln oder geltendes Recht gefordert wird, keinerlei Verpflichtung, irgendwelche der in diesem Dokument enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderweitig zu aktualisieren. Keine der zukunftsgerichteten Aussagen kann gewährleistet werden und die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von denjenigen abweichen, die von Amgen vorausgesagt werden.

Hinweise

(1) Sollte Nuevolution an Aktionäre Dividenden oder andere Ausschüttungen zahlen, deren Stichtag vor Abwicklung des Angebots liegt, reduziert sich der Angebotspreis entsprechend.

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