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MONTANA AEROSPACE AG

BÖRSENGANG DER MONTANA AEROSPACE AG AN DER SCHWEIZER BÖRSE SIX; PREISSPANNE MIT CHF 24.15 BIS CHF 25.65 JE AKTIE FESTGESETZT

Reinach (Aargau) (ots)

Die Montana Aerospace AG hat heute ihren Börsengang (IPO) an der Schweizer Börse (SIX) bekanntgegeben

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Die Montana Aerospace AG (die „Gesellschaft“, mit ihren operativen Tochtergesellschaften („Gruppe“ oder „Montana Aerospace“) – ein führender, hoch vertikal integrierter Hersteller von Systemkomponenten und komplexen Baugruppen für die Sektoren der Luftfahrt, E-Mobilität und Energie mit weltweiten Konstruktions- und Fertigungsstandorten – hat heute ihren Börsengang (IPO) an der Schweizer Börse (SIX) bekanntgegeben. Die Veröffentlichung des Angebotsmemorandums und der Start des Bookbuilding-Prozesses erfolgen heute.

Game Changer in der Wertschöpfungskette der Luftfahrtindustrie:

  • Montana Aerospace ist ein hoch vertikal integrierter Anbieter von Strukturteilen für die Luftfahrt mit einem soliden Fokus auf Best-Cost-Ländern, einer breiten Materialexpertise in Aluminium, Titan, Verbundwerkstoffen, Kupfer und Stahl und innovativem Produktdesign auf Basis eigenen geistigen Eigentums.
  • Mit einem klaren Fokus auf Umwelt-, Sozial- und Governancekriterien sowie Investitionen von 475 Mio. Euro in den Jahren 2018–2020 ist es Montana Aerospace gelungen, das Wachstum der Gruppe in einem sich rasch wandelnden Umfeld für Zulieferer erfolgreich zu steigern und sich bei zahlreichen OEMs und Tier-1-Zulieferern als Build-and-Buy-Partner der Wahl zu positionieren.

Details zur Preisspanne:

  • Die Preisspanne für den Börsengang wurde mit CHF 24.15 bis CHF 25.65 je Aktie festgesetzt
  • Kapitalerhöhung mit einem geplanten Bruttoemissionserlös in Höhe von etwa CHF 440 Mio. (rund 400 Mio. Euro) durch Platzierung von bis zu 18,219,462 neuen Aktien
  • Neben der Ausgabe neuer Aktien wird von Montana Tech Components AG, dem derzeitigen Alleinaktionär (und zukünftigen Mehrheitsaktionär), eine Mehrzuteilungsoption (Greenshoe-Option) von bis zu 2,732,919 bestehenden Aktien zur Verfügung gestellt
  • Zwei neue internationale institutionelle Investoren haben für eine garantierte Zuteilung bereits zugesagt, im Zuge des Börsengangs neue Aktien im Gesamtvolumen von rund CHF 124 Mio. (etwa 113 Mio. Euro) zum endgültigen Angebotspreis gesondert und nicht gemeinschaftlich zu zeichnen
  • Gesamtangebotsvolumen von rund CHF 506 Mio. (etwa 460 Mio. Euro); nach dem IPO wird – bei vollumfänglicher Ausübung der Mehrzuteilungsoption – ein Streubesitz von rund 43.5% erwartet
  • Der Bookbuilding-Prozess startet heute, am 4. Mai 2021, und soll am 11. Mai 2021 abgeschlossen sein
  • Ab 12. Mai 2021 soll die Kotierung und der Handel der Aktie an der Schweizer Börse SIX beginnen

Angebot – Zusammenfassung

Montana Aerospace AG hat gemeinsam mit dem derzeitigen Alleinaktionär Montana Tech Components AG und dem Sole Global Coordinator Joh. Berenberg, Gossler & Co KG Konditionen für den geplanten IPO an der Schweizer Börse SIX gemäß dem International Reporting Standard der Börse festgesetzt. Die Preisspanne für die angebotenen Aktien wurde mit CHF 24.15 bis CHF 25.65 je Aktie festgesetzt. Der endgültige Angebotspreis wird auf Grundlage des Bookbuilding-Prozesses, der heute beginnt, ermittelt.

Das Basisangebot umfasst bis zu 18,219,462 neue Aktien, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung begeben werden, wobei ein Bruttoemissionserlösvon rund CHF 440 Mio. (rund 400 Mio. Euro) über die gesamte Preisspanne angestrebt wird. Der derzeitige Alleinaktionär, Montana Tech Components AG, wird weiters bis zu 2,732,919 bestehende Aktien (begrenzt auf 15% der Gesamtzahl der neuen Aktien des Basisangebots im Rahmen einer Mehrzuteilung zur Verfügung stellen, womit das Gesamtangebot ein Volumen von bis zu 20,952,381 Aktien umfasst. Das gesamte geplante Angebotsvolumen beläuft sich mithin auf rund CHF 506 Mio. (rund 460 Mio. Euro). Bei Platzierung aller neuen Aktien und vollumfänglicher Ausübung der Mehrzuteilungsoption wird erwartet, dass der künftige Streubesitz 43.5 % des Aktienkapitals ausmacht.

„Als die COVID-19 Krise die ganze Luftfahrtbranche traf, haben wir bei Montana Aerospace strategisch Kurs gehalten und weiter investiert, was uns ermöglicht hat, Marktanteile hinzuzugewinnen“, so Dr. Markus Nolte, CEO von Montana Aerospace. „Wenn sich der Sektor erholt, wollen wir weiter wachsen. Mit dem zusätzlichen Kapital aus dem IPO können wir einen höheren Gang einlegen und das Tempo weiter steigern.“

Im Rahmen des Börsengangs und auf Basis des geplanten Angebotsvolumens haben zwei neue internationale institutionelle Investoren bereits unwiderruflich zugesagt, im Gegenzug für eine garantierte Zuteilung im Börsengang frei handelbare neue Aktien im Gesamtbetrag von rund CHF 124 Mio. (rund 113 Mio. Euro) zum endgültigen Angebotspreis zu zeichnen. Zu diesen gesondert und nicht gemeinschaftlich zeichnenden Investoren gehören zum einen von Capital International Investors beratene Fonds (rund CHF 88 Mio. – rund 80 Mio. Euro), zum anderen M&G Investments (rund CHF 36 Mio.– rund 33 Mio. Euro).

Durch die Primäremission will die Gruppe einen Bruttoemissionserlös von rund CHF 440 Mio. (etwa 400 Mio. Euro) zur Finanzierung organischer und anorganischer Wachstumsprogramme erzielen. Rund 40 % des Nettoerlöses sollen für organisches Wachstum aufgewandt werden; zwei Drittel davon sind bereits für das Jahr 2021 vorgesehen, der Rest für 2022. Der Großteil dieser Wachstumsaktivitäten ist bereits vertraglich untermauert und wurde vor der Ankündigung des Börsengangs begonnen.

Das organische Wachstumsprogramm erstreckt sich auch auf Aktivitäten in den Bereichen Recycling, Gießen und schweres Pressen sowie Oberflächenbehandlung und sieht den Ausbau bestehender Kapazitäten (u.a. die dritte Heavy-Press-Anlage der Gruppe in Europa für Local-to-Local-Nachfrage und den Ausbau der Kapazitäten für Verbundwerkstoffe) ebenso vor wie die Inbetriebnahme neuer Fertigungslinien (darunter Titanverarbeitung und Endbearbeitung von gezogenen Rohrprodukten) und Effizienzsteigerungen. Die Gruppe plant, die Mittel großteils an europäischen und asiatischen Standorten zu investieren.

Da für die OEMs die Reduktion der Komplexität in ihren Lieferketten eine hohe Priorität hat, sind die verbleibenden rund 60 Prozent des Nettoerlöses aus dem Börsengang zur Finanzierung von anorganischem Wachstum durch smarte Fusionen und Akquisitionen vorgesehen. Dazu zählen strategische Akquisitionen, mit denen die Lieferkette weiter konsolidiert und attraktive Synergien und Erträge realisiert werden sollen. Das Vorgehen der Gruppe orientiert sich dabei an einer klaren, gemeinsam mit OEMs und Tier-1-Zulieferern erarbeiteten Zielliste, um die Zusammenarbeit weiter zu stärken und die Integration wichtiger Leistungen und Produkte in die bestehende Wertschöpfungskette der Gruppe weiter voranzutreiben.

Im Rahmen des Börsengangs erfolgen ein öffentliches Angebot in der Schweiz und Privatplatzierungen in anderen Ländern, darunter auch Privatplatzierungen in den USA an qualifizierte institutionelle Käufer gemäß Rule 144A des US-Wertpapiergesetzes von 1933 (U.S. Securities Act of 1933) in der jeweils gültigen Fassung. Außerhalb der USA sollen die Aktien der Gesellschaft nur in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des US-Wertpapiergesetzes angeboten und verkauft werden. Der Bookbuilding-Prozess startet heute, am 4. Mai 2021, und soll am 11. Mai 2021 um 12 Uhr Mittag MESZ für Privatanleger bzw. um 14 Uhr MESZ für institutionelle Investoren abgeschlossen sein. Die Veröffentlichung des endgültigen Angebotspreises soll am 12. Mai 2021 vor dem für diesen Tag geplanten Handelsbeginn erfolgen.

Mit der Gesellschaft und den Mitgliedern des Managements, die Aktien halten, wurde eine Sperrfrist (Lock-up Period) von zwölf Monaten vereinbart; für den derzeitigen Alleinaktionär Montana Tech Components AG wurde die Sperrfrist mit 24 Monaten festgesetzt.

Die Aktie soll plangemäß ab dem 12. Mai 2021 unter der Schweizer Wertpapierkennnummer (Valor) 111 042 565 und der International Securities Identification Number (ISIN) CH1110425654 an der Schweizer Börse SIX gehandelt werden.

Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG fungiert als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner, weitere Bookrunners sind Commerzbank AG und Zürcher Kantonalbank.

Über Montana Tech Components AG

Die 2006 gegründete Montana Tech Components AG ist eine global aktive Industriegruppe, die sich auf Schlüsseltechnologien in Zukunftsmärkten spezialisiert hat. Die Unternehmen der wachstumsorientierten Gruppe zählen auf ihrem jeweiligen Gebiet zu den Marktführern. Mit ihrem Fokus auf ausgewählte Schlüsseltechnologien, Marktführerschaft und fortlaufende Innovationen verfolgt MTC in ihren Divisionen – VARTA AG, Aluflexpack AG und Montana Aerospace AG – eine nachhaltige Wachstumsstrategie. 2020 erwirtschaftete die Gruppe einen Umsatz von 1,72 Mrd. Euro. Montana Tech Components unterhält 83 Standorte in 34 Ländern in aller Welt und beschäftigt rund 10.700 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Über Montana Aerospace AG

Die Montana Aerospace AG ist ein führender Hersteller von Systemkomponenten und komplexen Baugruppen für die Luftfahrt mit globalen Entwicklungs- und Produktionskapazitäten. Die Gesellschaft beschäftigt rund 4.800 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an 28 Standorten auf vier Kontinenten in der Konzeption, Entwicklung und Produktion von zukunftsweisenden Technologien auf Basis von Aluminium, Titan, Verbundwerkstoffen, Kupfer und Stahl tätig sind, die in den Zukunftssektoren Luftfahrt, E-Mobilität und Energie zum Einsatz kommen.

Rechtlicher Hinweis/Disclaimer

Die Weiterleitung bzw. Veröffentlichung der hierin enthaltenen Informationen nach bzw. in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan oder anderen Rechtsordnungen, wo dies rechtswidrig wäre, ist nicht gestattet. In Kanada, Australien, Japan und allen anderen Rechtsordnungen, in denen dies rechtswidrig wäre, gilt: Dieses Dokument sowie die hierin enthaltenen Informationen enthalten kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren und stellen kein solches Angebot dar. Desgleichen stellen dieses Dokument sowie die hierin enthaltenen Informationen keine darauf gerichtete Aufforderung dar. Insbesondere handelt es sich bei diesem Dokument nicht um ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne vorherige Zulassung nach dem US-Wertpapiergesetz von 1933 (U.S. Securities Act of 1933) in geltender Fassung nur bei Vorliegen einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Die Wertpapiere, auf die sich dieses Dokument bezieht, sind nicht nach dem US-Wertpapiergesetz zugelassen. Eine solche Zulassung ist auch für die Zukunft nicht vorgesehen. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten geben.

Weder die Emissionshäuser noch ihre jeweiligen Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder Geschäftsführungen, Mitarbeiter, Berater, Vertreter, Verbundpartner oder sonstigen Rechtsträger oder Personen haften auf gleich welche Weise für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der hierin enthaltenen Informationen oder Darstellungen (bzw. etwaige Auslassungen) sowie alle sonstigen Informationen, die sich auf die Gruppe, ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen beziehen, wobei es nicht darauf ankommt, ob diese in schriftlicher, mündlicher, visueller oder elektronischer Form vorliegen und auf gleich welche Weise übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt werden. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf etwaige Verluste, die auf gleich welche Weise infolge der Nutzung dieses Dokuments, seines Inhalts oder auf sonstige Weise im Zusammenhang mit diesem Dokument und seinem Inhalt eintreten. Desgleichen geben die Vorgenannten insofern auch keinerlei ausdrückliche oder konkludente Zusicherungen, Gewährleistungen oder Verpflichtungserklärungen ab. Entsprechend schließen die Emissionshäuser sowie die übrigen vorgenannten Personen im nach anwendbarem Recht größtmöglichen Umfang jegliche Haftung auf gleich welcher Rechtsgrundlage aus, die ihnen andernfalls im Hinblick auf dieses Dokument bzw. die hierin enthaltenen Informationen zugeschrieben werden könnte.

Es handelt sich bei diesem Dokument weder um ein Angebot zum Verkauf noch um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren. Desgleichen handelt es sich bei diesem Dokument nicht um einen Prospekt im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG); eine Prüfung durch eine zuständige Behörde erfolgt nicht. Die Wertpapiere der Gesellschaft werden einzig im Wege und auf Grundlage eines Prospekts angeboten, der u. a. ausführliche Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, die angebotenen Wertpapiere (insbesondere die damit verbundenen Rechte, Pflichten und Risiken) sowie das Angebot selbst enthält. Dieses Dokument stellt eine Werbung im Sinne von Art. 68 FIDLEG dar. Unter Werbungen in diesem Sinne sind Mitteilungen an Anleger zu verstehen, die deren Aufmerksamkeit auf Finanzinstrumente zu lenken trachten. Auf Grundlage derartiger Werbungen sollten keinerlei Anlageentscheidungen im Hinblick auf Wertpapiere getroffen werden. Jeder, der den Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in Erwägung zieht, muss sich selbst unabhängig dazu informieren, und zwar einzig auf Grundlage des Prospekts (einschließlich seiner Nachträge). Der von einer durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zugelassenen Prüfstelle genehmigte Prospekt ist unentgeltlich verfügbar bei Montana Aerospace AG, Alte Aarauerstrasse 11, 5734 Reinach (AG), Schweiz (E-mail: ir@montana-aerospace.com). Des Weiteren wird Anlegern geraten, vor einer Anlageentscheidung ihre Bank oder ihren Finanzberater zu konsultieren.

Bei diesem Dokument handelt es sich nicht um ein „öffentliches Angebot von Wertpapieren“ im Sinne von Verordnung (EU) 2017/1129, da es kraft des EU-Austrittsgesetzes (EU Withdrawal Act 2018) dem nationalen Recht (UK Prospectus Regulation) des Vereinigten Königreichs unterliegt. Die Wertpapiere werden im Vereinigten Königreich nur auf Basis einer Ausnahmeregelung nach der UK Prospectus Regulation angeboten, wonach die Erstellung eines Prospekts zum Angebot der Wertpapiere nicht erforderlich ist. Im Vereinigten Königreich richtet sich dieses Dokument nur an qualifizierte Anleger im Sinne der UK Prospectus Regulation. Ferner richtet sich dieses Dokument einzig an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden, oder (ii) Anlagespezialisten, die unter den Geltungsbereich von Art. 19 Abs. 5 des britischen Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 („FSMA Order“)) fallen, oder (iii) Personen, die unter den Geltungsbereich von Art. 49 Abs. 2 lit. a-d fallen (d. h. Unternehmen mit einem hohen Nettowert, nichtrechtsfähige Vereine usw.), oder (iv) Personen, denen aus anderen Gründen ein Angebot für Anlageaktivitäten im Sinne von Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000 rechtmäßig übermittelt werden darf (ob direkt oder indirekt) (auf derartige Personen wird zusammen als „relevante Personen“ Bezug genommen). Die Wertpapiere sind nur für relevante Personen verfügbar, und jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, Wertpapiere zu zeichnen, zu kaufen oder in anderer Weise zu erwerben, wird nur relevanten Personen unterbreitet bzw. mit diesen getroffen. Personen, die nicht unter die relevanten Personen fallen, sollten das vorliegende Dokument nicht als Entscheidungs- oder Handlungsgrundlage heranziehen.

Bei diesem Dokument handelt es sich in keinem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) um ein „öffentliches Angebot von Wertpapieren“ im Sinne von Verordnung (EU) 2017/1129 der Europäischen Union in geltender Fassung („Prospektverordnung“). Die Wertpapiere werden Personen im EWR nur auf Basis einer Ausnahmeregelung nach der Prospektverordnung angeboten, wonach die Erstellung eines Prospekts zum Angebot der Wertpapiere nicht erforderlich ist. In den Mitgliedstaaten des EWR richtet sich dieses Dokument nur an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektverordnung.

Bei den hierin enthaltenen Aussagen kann es sich auch um zukunftsbezogene Aussagen handeln. Zukunftsgerichtete Aussagen erkennt man in der Regel an Wörtern wie „kann“, „mag“, „sollte“, „dürfte“, „planen“, „erwarten“, „annehmen“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „prognostizieren“, „Ziel“, „Absicht“ oder „Zielsetzung“ bzw. deren Negationen und anderen Variationen dieser Wörter bzw. vergleichbaren Begriffen.

Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf bekannte und unbekannte Risiken, Unwägbarkeiten und andere Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Um- oder Absatzvolumen, Erfolge und Leistungen der Gesellschaft oder ihrer Branche in erheblicher Weise von den Ergebnissen, Um- oder Absatzvolumen, Erfolgen oder Leistungen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder angedeutet werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder anzupassen, sei es infolge neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

Pressekontakt:


Ansprechpartner für Investor Relations:
Head of M&A und Investor Relations
Marc Vesely recte Riha
Telefon: +43 664 61 26 261
E-Mail: ir@montana-aerospace.com


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E-Mail: christian.pichler@kekstcnc.com

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