ACHTUNG AMAYA INC. AKTIONÄRE DES JAHRES 2016 - Eine Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs findet statt
Montréal (ots/PRNewswire)
Die Anwaltskanzleien Faguy & Co. und Berger Montague (Kanada) geben heute bekannt, dass das Kammergericht Québec eine Anhörung für den 30. Oktober 2023, um 9:30 Uhr, in der Notre-Dame Street East 1, Gerichtssaal 16.12, in Montréal, Québec, anberaumt hat, um einen vorgeschlagenen Vergleich in dem Verfahren Denis Gauthier ./. David Baazov, Gerichtsakte Nr. 500-06-000859-179, zu genehmigen.
Die Sammelklage wurde im Namen aller natürlichen und juristischen Personen erhoben – mit Ausnahme des Beklagten oder seiner unmittelbaren Familienangehörigen – die zwischen dem 1. Februar 2016 und einschließlich dem 21. November 2016 Wertpapiere von Amaya Inc. (jetzt bekannt als The Stars Group Inc.) erworben haben und einige oder alle dieser Wertpapiere bis nach der korrigierenden Offenlegung am 22. November 2016 hielten. Sie sind Mitglied der Sammelklage, wenn Sie dieser Beschreibung entsprechen.
Der vorgeschlagene Vergleich sieht vor, dass der Beklagte zustimmt, 1,8 Millionen CAD zu zahlen, um vollständig, endgültig und dauerhaft alle Ansprüche, die im Rahmen der Sammelklage gegen ihn geltend gemacht wurden oder hätten geltend gemacht werden können, zu erfüllen, beizulegen, aufzuheben und sich dieser zu entbinden. Die Parteien haben sich auf den vorgeschlagenen Vergleich geeinigt, ohne dass die beklagte Partei ihre Haftbarkeit anerkennt. Tatsächlich hat der Beklagte alle in der Sammelklage erhobenen Behauptungen und Vorwürfe bestritten und bestreitet sie auch weiterhin. Der im Rahmen des Vergleichs geforderte Abfindungsbetrag abzüglich der Kosten der Mitglieder der Sammelklägergruppe für Anwaltshonorare, der Verwaltungskosten und der Steuern wird – sofern vom Gericht genehmigt – gemäß einem vom Gericht genehmigten Verteilungsplan an die Sammelklägergruppe verteilt.
Der vorgeschlagene Verteilungsplan sieht eine asymmetrische Aufteilung der mit dem Vergleich erzielten Erlöse auf die Mitglieder der Sammelklägergruppe vor. Die Aufteilung steht im Einklang mit der Auffassung des Anwalts der Sammelklägergruppe in Bezug auf die relative Rechtskräftigkeit der beiden angeblich angefochtenen Dokumente, beruhend auf einer Bewertung der verfügbaren Beweise. Die Gruppe der Sammelkläger, die zwischen dem 1. Februar 2016 und dem 13. November 2016 Wertpapiere gekauft hat („Gruppe I"), ist wesentlich schwächer betroffen als die Gruppe, die am und nach dem 14. November 2016 Wertpapiere gekauft hat („Gruppe II"). Infolgedessen wird der aus dem Vergleich erzielten Erlös, vorbehaltlich der Genehmigung des Gerichts, zu 15 % der Gruppe I und zu 85 % der Gruppe II zugewiesen.
Sollte der vorgeschlagene Vergleich genehmigt werden, wird eine weitere Bekanntmachung veröffentlicht, die eine Anleitung enthält, wie die Mitglieder der Sammelklägergruppe Antragsformulare einreichen können, um an der Verteilung teilzunehmen, sowie die Frist für die Einreichung der Anträge.
Die vorgeschlagene Vergleichsvereinbarung und den Verteilungsplan sowie weitere Informationen über den vorgeschlagenen Vergleich und über die Möglichkeit, Einspruch gegen den Vergleich zu erheben oder an der Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs teilzunehmen, finden Sie unter https://www.faguyco.com/class-actions/baazov oder https://bergermontague.ca/cases/david-baazov/
Weitere Informationen:
Faguy & Co.
329 de la Commune West, Suite 200
Montréal, Québec H2Y 2E1
Tel: 514.285.8100
E-Mail: mdhellencourt@faguyco.com
Berger Montague (Kanada) PC
330 Bay Street, Suite 1302
Toronto, ON M5H 2S8
Tel: 647.598.8772 ext 2
E-Mail: info@bergermontague.ca
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