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SGORL kritisiert die fehlende Transparenz der Datengrundlage und eine mangelnde Berücksichtigung der Fachgesellschaften bei der Einführung des neuen Tarifsystems mit ambulanten Pauschalen.

SGORL kritisiert die fehlende Transparenz der Datengrundlage und eine mangelnde Berücksichtigung der Fachgesellschaften bei der Einführung des neuen Tarifsystems mit ambulanten Pauschalen.
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SGORL kritisiert die fehlende Transparenz der Datengrundlage und eine mangelnde Berücksichtigung der Fachgesellschaften bei der Einführung des neuen Tarifsystems mit ambulanten Pauschalen.

Laut Entscheidung der FMH-Delegiertenversammlung vom 26. September 2024 soll das neue Tarifsystem, welches aus dem Einzelleistungstarif TARDOC und den ambulanten Pauschalen besteht, ab dem 1. Januar 2026 eingeführt werden. Auch die Schweizerische Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie (SGORL) begrüsst ein neues Tarifsystem, welches die veraltete TARMED-Struktur ablöst und eine gerechte, transparente Vergütung medizinischer Leistungen sicherstellen soll. Von den 119 eingereichten Pauschalen betreffen 39 das Fachgebiet der Oto-Rhino-Laryngologie (ORL). Die SGORL nimmt diesen Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis. Leider kann die SGORL, aus Sicht der direkt im ärztlichen Alltag betroffenen Leistungserbringer, den Entscheid und die Einführung der vorgesehenen ambulanten Pauschalen nicht mittragen, da deren Umsetzung die Erbringung der betroffenen chirurgischen Leistungen in Zukunft akut gefährdet.

Gemeinsam mit der FMH und der FMCH hatte die SGORL pro-aktiv auf die erheblichen Mängel des neuen Pauschalen-Tarifsystems hingewiesen und lösungsorientiert den Kontakt zur Organisation ambulante Arzttarife (OAAT-OTMA) AG gesucht. Bereits im August 2023 hatten sie einen Vorschlag zur Vereinheitlichung ärztlicher Tarife in einem Pauschalsystem publiziert ( https://www.swisshealthweb.ch/de/article/doi/saez.2023.21868/).Trotz zahlreicher intensiver Bemühungen und frühzeitigen Rückmeldungen von Seiten der SGORL zu den Mängeln, wurden wesentliche fachliche Bedenken nicht berücksichtigt. Das endgültige Inkrafttreten der Pauschalen ist für den 1. Januar 2026 geplant, eine überarbeitete Version könnte erst ab Januar 2027 rechtsverbindlich werden. Am 22. Oktober wird entschieden, ob die Vertreter/-innen in der OAAT dem neuen Tarifsystem zustimmen. Es löst Erstaunen aus, wenn auf der Zielgeraden vor Einführung dieser Pauschalen dennoch «flankierende Massnahmen» möglich sein sollen, die einzelnen Fachgesellschaften jedoch kein Vetorecht haben. Demzufolge kann die SGORL als Fachgesellschaft medizinisch sinnlose Pauschalen nicht mehr verhindern. In Zukunft wird die SGORL keinerlei Einfluss mehr darauf haben, dass insbesondere chirurgische Leistungen auf eine faire Weise betriebswirtschaftlich abgegolten und damit auch erbracht werden können.

Bei allen medizinischen Leistungen gelten die WZW-Prinzipien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit). Bei den vorliegenden, äusserst breit und vage formulierten Pauschalen, ist die Wirtschaftlichkeit vorgängig nicht berechenbar. Die Einführung von 119 Pauschalen im «Hü und Hott» - Prinzip birgt für die ambulante chirurgische Versorgung, wie sie etwa die Schweizerische Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie (SGORL) in der Kinder- und Erwachsenenmedizin vertritt, grosse Gefahren des Versagens. Die hochstehende chirurgische Versorgungsqualität im privaten (Belegarzt) und öffentlichen Sektor droht zu kollabieren. Unausgewogene Pauschalen können die unterschiedliche Komplexität der medizinischen Versorgung nicht mehr widerspiegeln. Dies könnte dazu führen, dass die finanzielle Ausstattung von Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen nicht mehr ausreichend gewährleistet ist, was wiederum zu einer Verschlechterung der Versorgung, einem Mangel an Personal und einer deutlichen Erhöhung der Wartezeiten führen könnte.

Die SGORL wird den weiteren Verlauf der Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich aktiv für eine qualitativ hochwertige und effiziente ambulante chirurgische Versorgung in der Schweiz einsetzen.

Schweizerische Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie SGORL c/o IMK Institut für Medizin und Kommunikation AG
Münsterberg 1 | CH-4001 Basel
Phone:    +41 61 561 53 53
 communications@imk.ch |  www.sgorl.ch