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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Richtlinie zum Begriff "politisch exponierte Personen"

15.03.2007 – 09:31

(ots)

Vaduz, 6. März (pafl) -

Die Regierung  hat einen Bericht
und Antrag zur Übernahme der Richtlinie 2005/60/EG zuhanden des 
Landtags verabschiedet. Die Richtlinie betrifft die 
Begriffsbestimmung "politisch exponierte Personen" (PEP-Richtlinie). 
Sie legt die technischen Kriterien für vereinfachte 
Sorgfaltspflichten fest sowie die Befreiung von dieser Richtlinie in 
Fällen, in denen nur gelegentlich oder in sehr eingeschränktem Umfang
Finanzgeschäfte getätigt werden.
Bei der PEP-Richtlinie handelt es sich um eine 
Durchführungsrichtlinie zur 3. Geldwäschereirichtlinie. Darin werden 
die technischen Aspekte der Begriffsbestimmung 'politisch exponierter
Personen' der genannten Richtlinie festgelegt. Zudem werden darin 
technische Kriterien für die Beurteilung der Frage aufgeführt, ob in 
bestimmten Fällen ein geringes Risiko der Geldwäsche oder der 
Terrorismusfinanzierung besteht und somit eine vereinfachte 
Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden Platz greifen kann. Ausserdem 
werden technische Kriterien für die Beurteilung der Frage festgelegt,
ob es in gewissen Fällen gerechtfertigt ist, bestimmte juristische 
oder natürliche Personen, die nur gelegentlich oder in sehr 
eingeschränktem Umfang Finanzgeschäfte tätigen, von der Anwendung der
3.Geldwäschereirichtlinie auszunehmen.

Pressekontakt:

Finanzmarktaufsicht
Tel.: +423/236 72 72

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