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Fürstentum Liechtenstein

Vernehmlassungsbericht betreffend Anpassungen im Zivilrecht verabschiedet

14.07.2021 – 09:01

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 13. Juli 2021 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes, der Zivilprozessordnung sowie des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches verabschiedet.

Der Vernehmlassungsbericht umfasst drei unterschiedliche Themenbereiche im Zivilrecht. Im Zivilrechts-Mediations-Gesetz soll eine Delegationsnorm aufgenommen werden, damit bestimmte Aufgaben künftig vom Amt für Justiz anstelle der Regierung wahrgenommen werden können. In der Zivilprozessordnung soll lediglich ein Verweisfehler korrigiert werden.

Die Anpassungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch betreffen die Bestimmungen zum Verzicht auf die Herausgabe von Zuwendungen zwischen Kunden und Finanzintermediären im Rahmen eines Bevollmächtigungsvertrags. Hier ist der Adressatenkreis bisher eingeschränkt auf Banken, Wertpapierfirmen und Vermögensverwaltungsgesellschaften und soll nun auf alle von der FMA bewilligten Finanzintermediäre erweitert werden. Im Rahmen dieser Anpassungen hat auch eine Überprüfung der diesbezüglichen Verjährungsbestimmung stattgefunden. Es soll eine Klarstellung dahingehend erfolgen, dass die Verjährungsfrist für Entschädigungsklagen im Zusammenhang mit der Besorgung von bestimmten Finanzdienstleistungsgeschäften nicht nur für klassische Schadenersatzansprüche, sondern auch für Herausgabeansprüche gilt.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 27. August 2021.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 6442

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