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Staatskanzlei Luzern

Regierungsrat weist Abstimmungsbeschwerde ab

19.03.2002 – 15:22

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat die Abstimmungsbeschwerde des
Krienser SVP-Grossrats Josef Huber abgewiesen. Huber hatte verlangt,
das Ergebnis der UNO-Abstimmung im Kanton Luzern sei ungültig zu
erklären und die Auszählung durch einen unabhängigen, paritätisch
zusammengesetzten Prüfungsausschuss zu wiederholen. Falls eine
Nachzählung nicht lückenlos erfolgen könnte oder falls
Unstimmigkeiten festgestellt würden, verlangte der Beschwerdeführer
eine Wiederholung der Abstimmung im Kanton Luzern.
Der Regierungsrat kommt in seinem Entscheid zum Schluss, dass für
die in der Beschwerde angeführten Verdachtsmomente kein konkreter
Anhaltspunkt vorliegt und dass keinerlei Hinweise auf eine
fehlerhafte Auszählung oder auf gesetzwidriges Verhalten der
zuständigen Organe bestehen. Dies hat eine Ueberprüfung der
Abstimmungsprotokolle der Auslandschweizerstimmen durch den
Rechtsdienst des Sicherheitsdepartementes lückenlos bewiesen. Auch
die Behauptung des Beschwerdeführers, beim Zusammentragen der
Ergebnisse der Urnenkreise sei manipuliert worden, erwies sich bei
der Ueberprüfung als haltlos.
Der knappe Ausgang einer Abstimmung rechtfertige für sich allein
keine Nachprüfung der Abstimmungsergebnisse. Anhaltspunkte, die
begründete Zweifel an der Richtigkeit der Ergebnisse hervorrufen
könnten, liegen im Falle der UNO-Abstimmung im Kanton Luzern keine
vor.
Aus diesen Gründen weist der Regierungsrat die
Abstimmungsbeschwerde von Josef Huber ab.
Der Regierungsrat erachtet im Übrigen die Beschwerde als
mutwillig. Sie zeuge von einem Staatsverständnis, das den Behörden
grundsätzlich misstraut. Zudem dürfte vom Beschwerdeführer - nicht
nur als Stimmbürger, sondern insbesondere auch als Grossrat -
eigentlich erwartet werden, dass er in der Lage wäre, zwischen
Hinweisen auf tatsächliche Missstände und haltlosen Vorwürfen zu
unterscheiden.

Kontakt:

Regierungsrätin Margrit Fischer
Vorsteherin des Sicherheitsdepartementes
Tel. +41/41/228'59'18

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