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Staatskanzlei Luzern

Präzisierung zur Medienmitteilung vom 20. Februar 2003 der Zentralschweizer Polizeidirektorinnen und -direktoren

20.02.2003 – 14:20

Luzern (ots)

Die heute Morgen im Auftrag der Staatskanzlei des
Kantons Luzern verbreitete Medienmitteilung "Zentralschweizer
Polizeidirektorinnen und -direktoren reduzieren die Grundausbildung
im Zivilschutz von 3 auf 2 Wochen und starten das Vorprojekt zu
"Polizei XXI" enthielt eine sinnstörende Aussage.
Die Zivilschutz-Grundausbildung auf der Stufe Mannschaft beträgt
nach geltendem Recht maximal 5 Tage. Nach dem neuen Bundesgesetz für
den modernen Bevölkerungsschutz/Zivilschutz (Referendumsabstimmung am
18.Mai 2003) muss die Grundausbildung neu mindestens 2 und maximal 3
Wochen dauern. Die ZPDK hat sich nun bei der künftigen Ausbildung für
die kürzere Variante von 2 Wochen entschieden! Nach einer
dreijährigen Frist ist zu überprüfen, ob eine dritte Woche
Grundausbildung nötig sei.
Wir bitten Sie diese Präzisierung der heute Morgen verbreiteten
Medienmitteilung zur Kenntnis zu nehmen.

Kontakt:

Alexander Lieb
kantonaler Sicherheitskoordinator
Tel. +41/41/228'59'21

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