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Pro Infirmis Schweiz

Pro Infirmis sagt Ja zum Referendum gegen die Überwachung von Versicherten

16.04.2018 – 11:00

Zürich (ots)

Ein Spezialgesetz zur Überwachung von Sozialversicherungs-Beziehenden ist diskriminierend. Pro Infirmis setzt sich gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ein und sagt deshalb Ja zu dem Referendum gegen die Überwachung von Versicherten. Mit dem neuen Versicherungsgesetz hätten private Überwachungsfirmen mehr Rechte als die Polizei, da es keinen richterlichen Beschluss mehr braucht, um jemanden in seiner privaten Umgebung zu überwachen.

Pro Infirmis ist die grösste nationale Fachorganisation für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörige. Weder wir als Organisation noch Betroffene haben Verständnis für Versicherungsbetrüger oder Versicherungsbetrügerinnen. Da ein Sozialversicherungsmissbrauch strafrechtlich relevant ist, gelten in Verdachtsfällen dieselben rechtsstaatlichen Verfahren wie bei anderen Delikten. Selbstverständlich ist es richtig, wenn Versicherungsbetrüger oder Versicherungsbetrügerinnen bestraft werden. Dafür braucht es in der Strafuntersuchung aber keine diskriminierenden Sondergesetze für die Verdächtigen. Auch nicht für Menschen mit einer Behinderung.

Kontakt:

Benita Spengler
Kommunikation
Benita.spengler@proinfirmis.ch
Telefon direkt: 058 775 26 20

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