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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Änderung des DBA zwischen der Schweiz und Deutschland

13.03.2002 – 15:39

Bern (ots)

Ein Protokoll zur Änderung des
Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der
Bundesrepublik Deutschland vom 11. August 1971 ist am 12. März 2002
in Bern vom Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Urs
Ursprung, und dem deutschen Botschafter, Reinhard Hilger,
unterzeichnet worden. Die wichtigen Elemente dieses Protokolls sind
die vollständige Entlastung der Dividenden aus wesentlichen
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von Quellensteuern sowie eine
Erweiterung des zwischenstaatlichen Auskunftsverkehrs in Fällen von
Steuerbetrug. Damit konnte ein Durchbruch in wichtigen steuerlichen
Fragen erreicht werden, die jahrelang zwischen beiden Staaten
strittig waren.
Ziel der Schweiz ist es, alle Doppelbesteuerungsabkommen mit
EU-Mitgliedsstaaten an die sogenannte EU-Mutter-Tochterrichtlinie
anzupassen, um damit Konkurrenznachteile für schweizerische,
grenzüberschreitend tätige Unternehmen zu beseitigen und gleichzeitig
den Wirtschaftsstandort zu stärken. Diesem Ziel ist die Schweiz nun
einen wichtigen Schritt näher gekommen.
Was die neu vereinbarte Amtshilfebestimmung angeht, so ist sie mit
jener vergleichbar, die im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von
Amerika gilt.
Das Protokoll wird mit einer Botschaft des Bundesrates den
eidgenössischen Räten unterbreitet werden und ist vor dem
Inkrafttreten durch die zuständigen Instanzen beider Länder zu
genehmigen.

Kontakt:

Robert Waldburger
Eidg. Steuerverwaltung
Tel. +41/31/322'71'36

Andreas Kolb
Eidg. Steuerverwaltung
Tel. +41/31/322'71'57

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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