Paramètres des cookies

Ce site web utilise des cookies à des fins d'optimisation et d'analyse statistique et pour afficher des annonces personnalisées. Pour plus d'informations, veuillez svp. consulter notre déclaration de confidentialité sur la protection de données personnelles.

Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB

SPERRFRIST bis nach Information durch den Präsidenten der WAK-NR WAK-NR: Den Versicherungsgesellschaften hörig?

23.08.2004 – 16:57

Bern (ots)

Die nationalrätliche WAK hat heute bei der Revision
des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) beschlossen, das Monopol 
der Versicherungsgesellschaften im Kollektivleben-Geschäft 
(Berufliche Vorsorge) aufrechtzuerhalten. Autonome Sammel- und 
Gemeinschaftseinrichtungen blieben damit – mit wenigen Ausnahmen – 
weiterhin verboten. Die Versicherer sollen sich weiterhin nicht dem 
Wettbewerb der autonomen Pensionskassen stellen müssen. Zehntausende 
von KMU und über 1.5 Millionen ArbeitnehmerInnen blieben damit für 
die Durchführung ihrer beruflichen Vorsorge weiterhin den 
Versicherern ausgeliefert – auf Gedeih und Verderb. Sie müssten 
schlechtere Konditionen und massive Prämienerhöhungen erdulden, ohne 
auf Alternativen in Form von autonomen Sammel- oder 
Gemeinschaftseinrichtungen ausweichen zu können.
Damit hat sich die WAK nicht nur dem Entscheid des Nationalrates vom 
März entgegengestellt. Sie hat auch die bescheidene in der 1. BVG- 
Revision erreichte und damals unbestrittene Markt-Öffnung wieder 
rückgängig gemacht.
Bürgerliche Markt-Apologeten, die ansonsten nicht müde werden, den 
Wettbewerb zu rühmen und gegen Beitragserhöhungen und 
Lohnprozenterhöhungen bei den Sozialversicherern zu wettern, haben 
sich hier aktiv für eine massiv höhere Belastung des Faktors Arbeit 
und höhere Lohnabzüge eingesetzt. Sie haben die gemeinsamen 
Interessen der Betriebe und der Versicherten in krasser Weise 
verletzt.
Nach der Verschleuderung von Milliarden von Vorsorgegeldern durch 
das Miss-Management der grossen Versicherungsgesellschaften, nach 
dem Bericht Schmid, der in beispielhafter Weise die Ineffizienz, 
Intransparenz und Unfähigkeit der Versicherungsgesellschaften 
aufzeigt, kann der Entscheid der WAK-NR nur durch Hörigkeit oder 
copinage erklärt werden.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft:
Colette Nova, Tel. 031 377 01 24 und 079 428 05 90

Lieux dans ce communiqué
Plus de actualités: Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Plus de actualités: Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
  • 17.08.2004 – 14:14

    Mehr Lohn zugestanden – Verschlechterter Altersrücktritt abgewendet

    Bern (ots) - Die Verhandlungsgemeinschaft Bundespersonal (VGB) hat heute an der zweiten Lohnverhandlungsrunde mit Bundesrat Hans Rudolf Merz den uneingeschränkt vollen Teuerungsausgleich als Normalstandard einer intakten Sozialpartnerschaft gefordert. Die VGB kann als Verhandlungsergebnis einer nicht versicherten einmaligen Zulage im Rahmen der ...

  • 11.08.2004 – 19:36

    Arbeitgeber und Gewerkschaften für die erleichterte Einbürgerung

    Bern (ots) - Es ist ein seltenes Ereignis, dass der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Gewerkschaftsbund gemeinsam vor die Medien treten. Sie tun dies in der Regel nur, wenn es gilt, einem Anliegen zum Durchbruch zu verhelfen, das sowohl aus Sicht der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer von grosser Bedeutung für unser Land und für unsere ...

  • 09.08.2004 – 14:16

    Zur Erinnerung: Welche Lohnpolitik der Gewerkschaften für den Aufschwung?

    Bern (ots) - Sehr geehrte Damen und Herren, Die traditionelle Medienkonferenz der SGB-Gewerkschaften für die kommende Lohn-runde findet dieses Jahr am 11. August um 10 Uhr im Hotel Kreuz, Saal Bovet, Zeughausgasse 41 in Bern statt. Neben den bereits angekündigten Teilnehmenden (Nationalrat Paul Rechsteiner, Präsident des SGB Nationalrat André ...