EANS-News: Miba Aktiengesellschaft
Ermächtigung zum zweckfreien Erwerb eigener
Aktien
25.06.2015 – 12:55
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Bekanntmachung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG Veräußerungsermächtigung auf andere Weise als über Börse oder öffentliches Angebot Laakirchen, 25. Juni 2015. Die Miba AG, 4663 Laakirchen, Dr.-Mitterbauer-Straße 3 (in der Folge auch die "Gesellschaft") gibt gemäß § 82 Abs. 9 BörseG und § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt, dass die 29. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. Juni 2015 folgenden Beschluss zum 7. Tagesordnungspunkt fasste: "a) Der Vorstand wird - unter Widerruf der in der 27. Ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juni 2013 erteilten Ermächtigung - für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b Aktiengesetz ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft (Vorzugsaktien Kategorie B) zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 100,- (Euro einhundert) und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage beträgt, sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach, also auch wiederholt, ausüben, allerdings jeweils nur bis zu einer Höchstgrenze von 10 % (zehn Prozent) des jeweiligen Grundkapitals, wobei bei der Berechnung dieser Höchstgrenze von der Gesellschaft zum jeweiligen Zeitpunkt gehaltene eigene Aktien entsprechend zu berücksichtigen sind (gemäß § 65 Absatz 2 erster Satz Aktiengesetz). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 Unternehmensgesetzbuch; ab 1.1.2016 § 189a Z 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich, auch von einzelnen, veräußerungswilligen Aktionären (negotiated purchases) erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. b) Der Vorstand wird für die Dauer von 5 (fünf) Jahren vom Tag der Beschlussfassung an ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 65 Absatz 1b in Verbindung mit §§ 169 bis 171 Aktiengesetz für die Veräußerung eigener Aktien eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot und über einen allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen - insbesondere als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, (Teil-)Betrieben, sonstigen Vermögensgegenständen oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland." Diese Bekanntmachung ersetzt gemäß § 82 Abs. 10 BörseG die Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1a zweiter Satz AktG. Auf den auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Miba AG (www.miba.com) veröffentlichten Bericht des Vorstands zum 7. Tagesordnungspunkt wird verwiesen. Rückfragehinweis: Mag. Valerie Weixlbaumer-Pekari Head of Corporate Communications & Marketing Services Tel.: +43/664/5416364 mailto:valerie.weixlbaumer@miba.com Investoren/Analysten MMag. Markus Hofer CFO Tel.: +43/7613/2541-1138 mailto:markus.hofer@miba.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen: Miba Aktiengesellschaft Dr.Mitterbauer-Straße 3 A-4663 Laakirchen Telefon: 07613/2541-0 FAX: 07613/2541-1010 Email: info@miba.com WWW: www.miba.com Branche: Zulieferindustrie ISIN: AT0000734835 Indizes: Standard Market Auction Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch