Nachvollziehbarer Entscheid: Mindestzins bleibt bei 1 Prozent
Bern (ots) - Heute hat der Bundesrat entschieden, auf eine Überprüfung des Mindestzinssatzes für 2018 in der beruflichen Vorsorge zu verzichten. Damit wird nächstes Jahr weiterhin der Satz von 1 Prozent gelten. Für Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist dieser Entscheid nachvollziehbar. Bevor eine nächste Überprüfung des Mindestzinssatzes erfolgt, müssen die Grundlagen überarbeitet ...