Booking.com: Preisüberwacher soll die ihm vorgelegten Fakten berücksichtigen - von Gesprächsverweigerung kann keine Rede sein
Bern / Zürich (ots) - Per 8. September 2017 hat der Preisüberwacher gegen Booking.com ein Verfahren gemäss Preisüberwachungsgesetz (PÜG) eröffnet - mit der Begründung, Booking.com hätte «kein Interesse an der Gesprächsaufnahme». Das entspricht nicht den Tatsachen. Von Diskussionsverweigerung kann keine ...