Bundesgericht klärt Verzinsung von wertvermehrenden Investitionen
Zürich (ots) - Mehrleistungen des Vermieters durch wertvermehrende Investitionen können durch einen Mietaufschlag verzinst werden. Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach für die Verzinsung weithin der gleiche Satz gilt wie für die Berechnung der zulässigen Rendite des Vermieters. Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsst diese sachgerechte Klärung. Gemäss Mietrecht kann der Vermieter infolge ...