Verfahrenserleichterungen durch Rechtsauskünfte
Vaduz (ots) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag über das Zusatzprotokoll vom 15. März 1978 zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht. Liechtenstein ist bereits seit 1973 Vertragsstaat des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht. Dieses Übereinkommen sieht die Errichtung eines Systems vor, das den nationalen ...