ikr: Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung (Anhang 3)
Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 17. September 2019 die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung genehmigt. Dabei wurde der Anhang 3 revidiert, welcher die Anhaltspunkte für das Vorliegen von Geldwäscherei, organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung sowie deren Handhabung umschreibt. Der Anhang 3 soll die Sorgfaltspflichtigen in ...