Regierung aktiviert vorübergehende Schutzgewährung
Vaduz (ots) - Die Regierung hat am 15. März 2022 die Verordnung über die vorübergehende Schutzgewährung für bestimmte Personengruppen aus der Ukraine (Ukraine-SchutzV) beschlossen. Die Ukraine-SchutzV- tritt am Mittwoch, 16. März 2022 in Kraft. Die davon betroffenen Personen können damit schnell Klarheit über ihren Aufenthaltsstatus erhalten. Gleichzeitig wird das Asylsystem entlastet, da kein ordentliches ...