Regierung beschliesst Anpassung der Ergänzungsleistungsverordnung
Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 31. Oktober eine Abänderung der Verordnung zum Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung beschlossen, wodurch die Pauschale für die Prämien an die obligatorische Krankenversicherung erhöht wurde. Ergänzungsleistungen zu AHV- und IV-Renten werden ausgerichtet, wenn eine versicherte Person die minimalen ...