ikr: Prämienverbilligung in der Krankenversicherung / Auswertung der Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2013
Vaduz (ots/ikr) - Gemäss Art. 24b des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und Art. 92 der Ver-ordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung (KVV) ist das Amt für Gesundheit mit der Durchführung der Prämienverbilligung betraut. Das System der Prämienverbilligung wird seit dem Jahr 2000 in ...