Merkblatt zur Lohnabrechnung von Erwerbstätigkeiten mit geringen Arbeitspensen aktualisiert
Vaduz (ots) - In Liechtenstein sind grundsätzlich sämtliche Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge wie AHV-IV-FAK, ALV, Pensionskasse usw. sowie die Lohnsteuerabzüge abzurechnen und abzuführen. Des weiteren besteht unter Umständen die Pflicht, eine Nicht- und/oder Betriebsunfallversicherung abzuschliessen, die Hälfte der ...