Abänderung der Verordnung über das elektronische Gesundheitsdossier
Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 27. Februar 2024 eine Abänderung der Verordnung über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDV) beschlossen. Zum einen wurde im Hinblick auf die Datenspeicherung im Behandlungsfall klargestellt, ab wann die für die Speicherpflicht vorgesehene Frist von 90 Tagen zu berechnen ist. Zum anderen wurde eine ...