Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Steuergesetzes
Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. Mai 2021 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Steuergesetzes (SteG) verabschiedet. Anlass dieser Gesetzesänderung bildet das Urteil des Staatsgerichtshofes vom 1. September 2020 (StGH 2019/095), mit welchem Art. 23 Abs. 5 Bst. b SteG als EWR-widrig aufgehoben wird, wobei die Rechtswirksamkeit der Aufhebung um ein Jahr aufgeschoben wurde. Der ...