Tiererhebung 2021 - Aufforderung zur Meldung an das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Vaduz (ots) - Die Haltung von Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung, von Pferden und Eseln, Kaninchen, Nutz- und Ziergeflügel muss dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) gemeldet werden. Die Erfassung der Daten zur Tierhaltung durch das ALKVW stützt sich auf die ...