ikr: Tiererhebung 2019 - Aufforderung zur Meldung von bestimmten Tieren
Vaduz (ots/ikr) - Die Haltung bestimmter Tiere muss gemäss der in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Tierseuchenverordnung dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) gemeldet werden. Das ALKVW ist verpflichtet, diese Tierhaltungen zu erfassen, um beim Ausbruch von Tierseuchen rasch und effizient tätig werden zu können. Daher sind alle ...