pafl: Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit
Vaduz (ots)
Vaduz, 27. Mai (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. Mai 2008 die Verordnung über die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit beschlossen. Die Verordnung regelt den Einsatz von inaktivierten Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit bei empfänglichen Tieren im Jahre 2008. Die Ziele der Impfungen sind die Vermeidung von Krankheitsausbrüchen und wirtschaftlichen Einbussen und die Verhinderung einer weiteren Ausdehnung der Blauzungenkrankheit.
Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen ordnet in Absprache mit dem schweizerischen Bundesamt für Veterinärwesen an, in welchen Gebieten und zu welchen Zeiten Impfungen durchgeführt werden. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2008 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2008.
Kontakt:
Ressort Gesundheit
Sandro D'Elia, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 10