Schweiz. Markenartikelverband Promarca
Die laufende Kartellgesetzrevision ist das falsche Signal an den Werkplatz Schweiz
Bern (ots)
Das Kartellgesetz ist kein System, das willkürlich geändert werden kann, um Einzelinteressen zu wahren und es darf erst recht nicht zu politischen Zwecken missbraucht werden. Aus diesem Grund begrüsst Promarca den Entscheid der Wirtschaftskommission des Nationalrats, den Entscheid zu vertagen und die betroffenen Kreise anzuhören.
Aus Sicht eines erfolgreichen liberalen Wirtschaftsstandortes hat die Diskussion der laufenden Kartellgesetzrevision in einigen Punkten ein bedenkliches Niveau erreicht und verletzt klar verfassungsrechtlich garantierte Unternehmens- und Eigentumsrechte. Bestes Beispiel ist der Artikel 7a, welcher einen Lieferzwang zu ausländischen Preisen einführen will. Promarca-Direktorin Anastasia Li-Treyer äussert grosse Bedenken: "Viele international tätige Konzerne werden sich fragen, ob sie das Risiko noch tragen wollen, dass sie künftig zu Preisen liefern müssen, die ihren Marketing- und Vertriebsaufwand in der Schweiz nicht mehr decken. Schon heute stehen deren Tochtergesellschaften in der Schweiz unter enormem Kostendruck wegen der hohen Löhne und dem starken Franken. Wird der Lieferzwang tatsächlich eingeführt, dürften viele Unternehmen ihre Investitionsentscheide in der Schweiz hinterfragen."
Der geplante Artikel ist ein weltweites Unikum, das sämtlichen liberalen Grundsätzen widerspricht und verfassungsrechtliche Unternehms- und Eigentumsfreiheiten verletzt. Zudem dürfte seine Durchsetzung im Ausland auch völkerrechtlich problematisch sein. Ein solcher Artikel gefährdet das langfristige Überleben von Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind, den Markt bearbeiten und zudem noch viele Produkte speziell auf den Geschmack der Schweizer Konsumenten zugeschnitten herstellen (Nescafé, Ovomaltine, Thomy, Knorr, usw.).
Jedes Jahr kämpfen die Geschäftsführer dieser Unternehmen und Tochtergesellschaften in der Schweiz dafür, dass ihre Schweizer Vertretungen nicht aufgelöst werden und die Produktion nicht mit jenen anderer europäischen Ländern zusammengelegt und damit ins Ausland verlagert wird. Eine Vorschrift einzuführen, welche den Unternehmen - unabhängig ihrer Marktmacht - die Freiheit entzieht, den Vertrieb und die Preise selber zu gestalten, wäre fatal und birgt ein reales Risiko, dass diese Unternehmen unser Land verlassen, da sich deren Vertretung in der Schweiz betriebswirtschaftlich nicht mehr rechtfertigen lässt. Mehrere tausend Arbeitsstellen sowie mehrere hunderttausend Investitionsfranken in Marketing- und Vertriebsmassnahmen stehen auf dem Spiel. Denn selbst bei nicht in der Schweiz produzierenden Unternehmen fliessen 75% der Investitionen in Marketing- und Vertrieb (Werbung sowie Verkaufsförderungsmassnahmen wie Messen, Muster, Sponsoring, etc. ohne Löhne und Rabatte) - und dies auf dem Schweizer Markt.
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