Schaden und Nutzen stehen in keinem Verhältnis
Zürich (ots) - Der heutige Entscheid des Bundesrats ist für das Gastgewerbe ein Schlag ins Gesicht. Dass ab dem 22. März - wenn überhaupt - erst die Terrassen geöffnet werden können, ist keine praxistaugliche Lösung. Der Entscheid ist absolut unverhältnismässig und verstärkt den kontinuierlichen Stellenabbau im Gastgewerbe. Hinzu kommen zeitverzögerte Folgeeffekte für Zulieferer und das gesamte Gewerbe. Der ...