Pressecommuniqué des Verbandes Schweizerischer Privatschulen für eine "echte" freie Schulwahl
Oberägeri (ots) - 1. Das hier angesprochene "Elternrecht" betrifft als Freiheitsrecht die öffentlich-rechtliche Position der Eltern gegenüber dem Staat und umfasst im Wesentlichen nebst vermögensrechtlichen Befugnissen das Recht der Eltern auf Pflege, Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder. Dies bedeutet somit auch das Recht die Schule für die eigenen Kinder ...