Stabilisierungsbekanntmachung
Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen verantwortlich. Banken/Stabilisierungsbekanntmachung Frankfurt am Main (euro adhoc) - Bekanntmachung gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 betreffend die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen im Rahmen ...