DGAP-Adhoc: UBS AG: UBS schliesst Rückkauf ausstehender Anleihen erfolgreich ab
DGAP-Ad-hoc: UBS AG / Schlagwort(e): Anleihe
UBS AG: UBS schliesst Rückkauf ausstehender Anleihen erfolgreich ab
17.12.2015 / 07:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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17. Dezember 2015
Mitteilung
UBS schliesst Rückkauf ausstehender Anleihen erfolgreich ab
UBS hat bestimmte nachrangige und nicht nachrangige Anleihen sowie gedeckte
Schuldverschreibungen im Umfang von zirka CHF 6,1 Milliarden zum Rückkauf
akzeptiert.
Zürich/Basel, 17. Dezember 2015 - UBS hat den am 4. Dezember 2015 angekündigten
Barrückkauf von 17 Emissionen ihrer nachrangigen und nicht nachrangigen Anleihen
sowie gedeckter Schuldverschreibungen mit einem Gesamtkapitalwert von ca. CHF 16
Milliarden erfolgreich abgeschlossen. 14 Wertpapiere mit einem Gesamtkapitalwert
von rund CHF 6,1 Milliarden wurden zum Rückkauf akzeptiert.
Diese Transaktion entspricht unserem proaktiven Ansatz, den Zinsaufwand zu
optimieren und gleichzeitig unsere starke Liquiditäts-, Finanzierungs- und
Kapitalposition aufrechtzuerhalten.
Wir erwarten im vierten Quartal 2015 einen Aufwand in Zusammenhang mit dieser
Transaktion von ca. CHF 272 Millionen. Dieser wird unter sonstige negative
Erträge im Corporate Center - Group Asset and Liability Management verbucht und
bei der Ermittlung des bereinigten Ergebnisses vor Steuern als «Bereinigte
Posten» (adjusting item) aufgefasst. Wir gehen davon aus, dass wir den
entstandenen Aufwand vornehmlich durch die Verringerung des künftigen
Zinsaufwandes der gekauften Anleihen innerhalb von rund 1,6 Jahren auffangen
können. Der Rückkauf der Anleihen wird voraussichtlich einen unwesentlichen
Einfluss auf unsere harte Kernkapitalquote haben, indes wird die Transaktion
unser stufenweise umgesetztes BIS Basel III Gesamtkapital um rund CHF 658
Millionen reduzieren. Einige der zurückgekauften nachrangigen Anleihen zählen
gegenwärtig als Tier-2 gemäss den stufenweise umzusetzenden Basel-III-Regeln.
Auf Basis einer vollständigen Umsetzung werden sie ab 2019 jedoch nicht mehr als
Tier 2 Kapital anrechenbar sein und voraussichtlich nach der erwarteten Revision
der Schweizer «Too big to fail» Regulierung nicht als verlustabsorptionsfähig
gelten.
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represent UBS's expectation concerning future developments, a number of risks,
uncertainties and other important factors could cause actual developments and
results to differ materially from UBS's expectations. In addition, these results
could depend on other factors that we have previously indicated could affect our
business and financial performance which are contained in our past and future
filings and reports, including those filed with the SEC. More detailed
information about those factors is set forth in documents furnished by UBS and
filings made by UBS with the SEC, including UBS's Annual Report on Form 20-F for
the year ended 31 December 2014. UBS is not under any obligation to (and
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statements, whether as a result of new information, future events or otherwise.
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