Crossair AG und kapers: Einigung über Eckwerte für neuen GAV des Kabinenpersonals
Basel (ots)
Wichtiger Schritt im Hinblick auf den Start der neuen Airline SWISS: Die Crossair AG und der Verband des Kabinenpersonals kapers haben sich auf die Eckwerte des neuen Gesamtarbeitsvertrages geeinigt. Nach der Ausformulierung muss der Vertrag den kapers-Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt werden. Im Rahmen des von Crossair-Management und kapers ausgehandelten Vertrages werden die Kosten für das Kabinenpersonal um rund 10 % gesenkt. Damit werden die Vorgaben des Business-Plans Phoenix plus vollumfänglich erfüllt. Zu eigentlichen Lohnkürzungen kommt es dabei nicht. Auch die vom November 2001 bis Ende März 2002 geltenden temporären Lohnkürzungen für das Kabinenpersonal der Swissair können rückgängig gemacht werden. Der Vertrag soll am 1. April 2002 in Kraft gesetzt werden. kapers ist zusammen mit seinem Partnerverband unia mit insgesamt 3'200 Mitgliedern der zahlenmässig grösste Sozialpartner der neuen Airline SWISS.
Der neue Gesamtarbeitsvertrag ist ein Werk echt schweizerischer Sozialpartnerschaft. Er ist eine faire Lösung und setzt ein wichtiges Signal für SWISS», sagten Vertreter von Crossair AG und kapers am Montag in Zürich an einer gemeinsamen Medienkonferenz. «Das Kabinenpersonal ist das Aushängesc hild und der wichtigste Imageträger einer Airline», sagt Björn Näf, Geschäftsleitungsmitglied von SWISS, «deshalb ist dieser GAV nicht nur für das Personal und für uns, sondern auch für unsere Kunden enorm wichtig.»
Der neue Gesamtarbeitsvertrag basiert auf einem einheitlichen Lohn-, Ferien- und Pensionsmodell für das ganze Kabinenpersonal - sowohl für jene Beschäftigten, die schon bisher bei der Crossair arbeiteten wie auch für das neu von der Swissair dazu stossende Kabinenpersonal. Die im Businessplan für das Projekt Phoenix vorgegebene Reduktion der Personalkosten von 10 % beim Kabinenpersonal konnte durch Abstriche bei den Ferien, Spesen und Provisionen realisiert werden. Salärkürzungen sind keine vorgesehen. Die Pensionsregelung des neuen GAV beruht auf einem Pensionierungsalter mit 58 Jahren und auf paritätischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen. Wichtige Bestandteile des Gesamtarbeitsvertrages sind auch ein Laufbahnmodell mit Weiterbildungsmöglichkeiten und eine eidgenössisch anerkannte Berufsprüfung für Flight Attendants. Wie bisher bei der Swissair wird neu auch die Kabinenbesatzung von SWISS von einem Maître de Cabine geleitet.
Der Durchbruch bei den Verhandlungen für den neuen Gesamtarbeitsvertrag des Kabinenpersonals war während eines fünftägigen gemeinsamen Workshops letzte Woche erzielt worden. Jetzt müssen noch die Details bereinigt und das Vertragswerk muss ausformuliert werden. Danach wird es den kapers-Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt.
Weitere Informationen auf: www.project-phoenix.ch und www.kapers.ch
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