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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Schengen mit Schweizer Waffentradition vereinbar

Bern (ots)

Der Bundesrat beantwortet zwei parlamentarische Vorstösse
Ein Beitritt der Schweiz zu Schengen hätte für das
schweizerische Waffenrecht keine unüberwindbaren Probleme zur Folge.
Die Schengener Vorgaben liessen sich unter Wahrung der
schweizerischen Waffentradition umsetzen. Diese Meinung vertritt der
Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat
Ulrich Fischer (AG) und auf eine einfache Anfrage von Nationalrat
Hans Ulrich Widrig (SG).
Zu «Schengen» gehört, wie der Bundesrat in seiner Antwort
festhält, eine Richtlinie mit Regelungen betreffend Feuerwaffen und
Munition. Die Richtlinie zielt - wie das schweizerische Recht -
darauf ab, im Interesse der inneren Sicherheit und des Bürgerschutzes
den Missbrauch von Feuerwaffen möglichst zu verhindern.
Der Bundesrat unterstützt diese Bestrebungen. Er ist überzeugt,
dass sich die Schengener Vorgaben in Einklang mit der schweizerischen
Waffentradition umsetzen lassen. Denn die Auswirkungen der Richtlinie
auf die nationale Waffengesetzgebung sind beschränkt.
Einzelne Bereiche wie die Armee oder die Polizei sind gänzlich von
der Richtlinie ausgenommen. Das Verbot von Erwerb und Besitz von
Seriefeuerwaffen ist daher für diese Gruppen nicht anwendbar.
Angehörige der Armee könnten also auch weiterhin ihre Waffe zu Hause
haben. Nicht anwendbar ist das Verbot auch für Jungschützen, die der
Bundesrat ebenfalls dem Wehrwesen zuordnet. Die Abgabe des
Sturmgewehrs an ausscheidende Armeeangehörige bleibt nach dem Urteil
des Bundesrates ebenfalls weiterhin möglich, da diese Waffe nicht
mehr auf Seriefeuer eingestellt werden kann und deswegen nicht in die
Kategorie der für Private verbotenen «kriegstauglichen Waffen» fällt.
Der Karabiner als nicht-automatisches Gewehr gehört ohnehin nicht zu
dieser Kategorie.
Der Bundesrat ist gewillt, die Schengen-Regelung so umsetzen, dass
sie keinen unnötigen administrativen Aufwand verursacht. So strebt er
auch im Bereich der Meldepflicht für den privaten Besitz von Waffen
eine Lösung an, die der schweizerischen Waffentradition entspricht.
Zudem würde «Schengen» wegen des europäischen Waffenscheins den
internationalen Transport von Waffen im Rahmen von Jagd- oder
Sportveranstaltungen erleichtern.
Der Bundesrat will sich dafür einsetzen, dass der Schiesssport und
die Jagd im bisherigen Rahmen weiter ausgeübt werden können.
Waffensammler sowie anerkannte historische und kulturelle
Einrichtungen sind von der Richtlinie ausgenommen. Diese Bereiche
verbleiben ganz in der Kompetenz der schweizerischen Gesetzgebung.

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