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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Bundesrat fällt Casino-Entscheid

Bern (ots)

Spielbanken: Entscheid des Bundesrates über die Vergabe der
Konzessionen
Der Bundesrat hat in einer zweiten Phase weitere 20
Gesuche abgelehnt. Er ist gewillt, insgesamt 22 Spielbankenkonzession
zu erteilen
Der Bundesrat hat unter Berücksichtigung der Empfehlungen der
Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) gestern Mittwoch
beschlossen, 21 Projekten grundsätzlich eine Spielbankenkonzession zu
erteilen. Folgende Projekte sollen eine Konzession erhalten:
A-Konzession:
(7) Baden, Basel/Flughafen, Bern, Lugano, Luzern, Montreux, St.
Gallen.
B-Konzession:
(14) Arosa, Bad Ragaz, Crans, Courrendlin, Davos,
Freiburg/Granges-Paccot, Interlaken, Mendrisio, Meyrin, Muralto,
Pfäffikon, Schaffhausen, St. Moritz, Zermatt.
Die übrigen 20 noch im Rennen verbliebenen Gesuche hat der
Bundesrat abgelehnt.
Auf Grund der jetzt gefällten Entscheide des Bundesrates gibt es
ein Gebiet, das ohne Konzession ausgeht, nämlich der Raum Uri /
Nidwalden / Obwalden. Der Bundesrat ist bereit, in dieser Region eine
weitere Konzession B in Betracht zu ziehen. Potentielle Gesuchsteller
haben Zeit bis am 30. Juni 2002 für die Einreichung eines
entsprechenden Gesuches.
Zusammen mit den 21 Gesuchen, die der Bundesrat grundsätzlich
gutgeheissen hat, macht dies insgesamt 22 Konzessionen, die der
Bundesrat in dieser Phase erteilen will.
Mit 22 Spielbanken verfügt die Schweiz über eine der höchsten
Casino-Dichten auf der ganzen Welt. Angesichts dieser Tatsache hat
der Bundesrat beschlossen, die von ihm im Rahmen seiner Leitlinien
von 1999 beschlossene Begrenzung auf 20-25 Casinos nicht zu erhöhen.
Eine Begrenzung der Anzahl Spielbanken hält der Bundesrat für
nötig, um den Spielbanken eine gewisse Rentabilität zu sichern. Die
Rentabilität ist ein vom Spielbankengesetz verlangtes
Konzessionserfordernis. Das Spielbankengesetz auferlegt den
Spielbanken eine ganze Reihe von Pflichten, deren Umsetzung zum Teil
mit einem grossen Aufwand verbunden ist. Deshalb soll mit einem
gewissen Gebietsschutz gewährleistet werden, dass die Spielbanken
jene Mittel erwirtschaften können, die sie brauchen, um die vom
Gesetz verlangten Pflichten zu erfüllen.
Als Folge der Beschränkung der Anzahl Spielbanken mussten eine
ganze Reihe guter Gesuche, welche die Konzessionsvoraussetzungen
eigentlich erfüllt hätten, abgelehnt werden.
Neben den wichtigsten Konzessionskriterien wie Rentabilität,
Eigenmittel, Herkunft der Mittel, guter Ruf, Know how, Spielangebot,
Sicherheitskonzept, Sozialkonzept, Umsetzung der
Geldwäschereibestimmungen und volkswirtschaftlicher Nutzen
be-urteilte der Bundesrat auch noch andere Aspekte wie die
Beurteilung der direkten Konkurrenz, die regionale Verteilung oder
die Tourismusförderung.
Für den Bundesrat ist es wichtig, dass sich im Anschluss an den
jetzigen Entscheid der schweizerische Spielbankenmarkt während einer
längeren Phase konsolidieren kann. Er erachtet deshalb die Eröffnung
einer direkt an den heutigen Entscheid anschliessenden zweiten
Konzessionsrunde nicht für opportun. Während einer gewissen Zeit
sollen nun der Markt beobachtet und Erfahrungen gesammelt werden. Der
Bundesrat beabsichtigt, frühestens in fünf Jahren Bilanz zu ziehen
und die Frage zu prüfen, ob und allenfalls wann eine zweite
Konzessionsrunde durchgeführt werden soll.
Eine Konzession kann nur definitiv erteilt werden, wenn
Standortkanton und Standortgemeinde dies befürworten. Der Bundesrat
hat deshalb die ESBK beauftragt, in einem nächsten Schritt bei den
Standortkantonen und -gemeinden eine Stellung-nahme einzuholen
bezüglich jener 21 Projekte, die er gestern Mittwoch grundsätzlich
gutgeheissen hat.
Der Grundsatzentscheid über die Spielbankenkonzessionen ist
gestern gefallen. Nun liegt es an den Gesuchstellern, denen eine
Konzession in Aussicht gestellt wurde, die nötigen Schritte zu
unternehmen, um ihr Projekt zu realisieren. Der Bundesrat hat die
ESBK beauftragt, unterdessen die Konzessionsurkunden vorzubereiten.
Da sich die verschiedenen Spielbankenprojekte in einem
unterschiedlichen Realisierungsstadium befinden, werden die einzelnen
Casinos ihren Betrieb zu ganz unterschiedlichen Zeiten eröffnen.
Kursäle mit einer provisorischen Konzession B, deren Gesuch jetzt
abgewiesen wurde, haben ihren Betrieb bis spätestens am 31. März 2002
einzustellen. In begründeten Fällen und auf Gesuch hin kann die ESBK
diese Frist bis spätestens 30. Juni 2002 verlängern.

Kontakt:

Benno Schneider, Präsident ESBK, Tel. +41 79/475 60 20;
Yves Rossier, Leiter des Sekretariates ESBK, Tel. +41 31 322 46 40

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